Berlin: (hib/MPI) Die Koalition hat die geplante Förderung der privaten Pflege-Zusatzvorsorge in das laufende parlamentarische Verfahren zur Pflege-Reform eingespeist. Die Fraktionen von Union und FDP legten dazu am Mittwoch, den 13. Juni 2012, im Gesundheitsausschuss einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/9369) „zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG) vor. Weiter erörtert werden soll der „Pflege-Bahr“ in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses am Montag, 25. Juni 2012. Das Bundeskabinett hatte die Zuschusslösung in der vergangenen Woche gebilligt. Über den Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause im Bundestag abgestimmt werden. Die Pflege-Reform soll Anfang Januar 2013 in Kraft treten.
Der „Pflege-Bahr“ sieht vor, Anreize für mehr Eigenvorsorge zu geben, da die soziale Pflegeversicherung lediglich einen Teilkaskoschutz bietet. Wer privat für den Pflegefall mit einer Pflegetagegeldversicherung vorsorgt, soll nach dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom Bund eine Zulage von fünf Euro pro Monat erhalten. Es müssen zehn Euro im Monat als Mindestbetrag eingesetzt werden.
Zudem muss der Versicherungsvertrag vorsehen, dass im Pflegefall in der höchsten Pflegestufe III mindestens 600 Euro pro Monat ausgezahlt werden.
Männer und Frauen sollen dieselben Versicherungsbedingungen erhalten (Unisex-Tarife).
Die Versicherungsunternehmen sollen den Angaben zufolge keinen Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen, wohl aber eine am Alter ausgerichtete Staffelung der Prämien vornehmen dürfen.
Der Bund stellt im kommenden Jahr für die Zulagenförderung 100 Millionen Euro zur Verfügung, was für rund 1,7 Millionen Verträge reicht.
Weitere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen beziehen sich auf die Pflegeberatung und die Förderung von Pflege-Wohngruppen.
Unter anderem sollen die Pflegekassen verpflichtet werden, die Versicherten und ihre Angehörigen und Lebenspartner im Pflegefall „in für sie verständlicher Weise zu unterrichten“.
Union und FDP greifen hierbei eine Initiative des Bundesrates auf, die die angemessene Information von Versicherten mit Migrationshintergrund vorsieht.
Ferner muss nach dem Willen der Koalition für den Erhalt des geplanten Pauschalbetrags für Pflegebedürftige in einer ambulanten Pflege-WG die beschäftigte Person keine ausgebildete Pflegefachkraft sein. „Sie kann ebenso wie die europäischen Haushaltshilfen ‚hauswirtschaftliche Arbeiten und notwendige pflegerische Alltagshilfen‘“ durchführen, heißt es im Änderungsantrag.
Nach dem Gesetzentwurf erhalten in Pflege-Wohngruppen betreute Pflegebedürftige einen monatliche Pauschalbetrag in Höhe von 200 Euro für organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten.
Der „Pflege-Bahr“ sieht vor, Anreize für mehr Eigenvorsorge zu geben, da die soziale Pflegeversicherung lediglich einen Teilkaskoschutz bietet. Wer privat für den Pflegefall mit einer Pflegetagegeldversicherung vorsorgt, soll nach dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom Bund eine Zulage von fünf Euro pro Monat erhalten. Es müssen zehn Euro im Monat als Mindestbetrag eingesetzt werden.
Zudem muss der Versicherungsvertrag vorsehen, dass im Pflegefall in der höchsten Pflegestufe III mindestens 600 Euro pro Monat ausgezahlt werden.
Männer und Frauen sollen dieselben Versicherungsbedingungen erhalten (Unisex-Tarife).
Die Versicherungsunternehmen sollen den Angaben zufolge keinen Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen, wohl aber eine am Alter ausgerichtete Staffelung der Prämien vornehmen dürfen.
Der Bund stellt im kommenden Jahr für die Zulagenförderung 100 Millionen Euro zur Verfügung, was für rund 1,7 Millionen Verträge reicht.
Weitere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen beziehen sich auf die Pflegeberatung und die Förderung von Pflege-Wohngruppen.
Unter anderem sollen die Pflegekassen verpflichtet werden, die Versicherten und ihre Angehörigen und Lebenspartner im Pflegefall „in für sie verständlicher Weise zu unterrichten“.
Union und FDP greifen hierbei eine Initiative des Bundesrates auf, die die angemessene Information von Versicherten mit Migrationshintergrund vorsieht.
Ferner muss nach dem Willen der Koalition für den Erhalt des geplanten Pauschalbetrags für Pflegebedürftige in einer ambulanten Pflege-WG die beschäftigte Person keine ausgebildete Pflegefachkraft sein. „Sie kann ebenso wie die europäischen Haushaltshilfen ‚hauswirtschaftliche Arbeiten und notwendige pflegerische Alltagshilfen‘“ durchführen, heißt es im Änderungsantrag.
Nach dem Gesetzentwurf erhalten in Pflege-Wohngruppen betreute Pflegebedürftige einen monatliche Pauschalbetrag in Höhe von 200 Euro für organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten.
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