Montag, 3. September 2012

MÜNCHENER VEREIN: DEUTSCHE PRIVAT PFLEGE weiter verbessert!

München (ots) - Mit dem Baukastensystem der DEUTSCHEN PRIVAT PFLEGE konnte bereits bisher jeder Kunde seinen Pflege-Schutz individuell und flexibel zusammenstellen. Der Vorteil: Der Kunde versichert und bezahlt nur das, was er wirklich braucht. So resultiert beim Münchner Versicherer mittlerweile etwa ein Drittel des Neugeschäfts in der Krankenversicherung aus der Pflegeversicherung. Das zeigt, dass dieses Baukastensystem sowohl von den Kunden als auch von den Vertriebspartnern sehr positiv aufgenommen wurde. 

Zum 1. September wurde das Leistungsangebot um wichtige Bausteine 
erweitert:
 
 -         Mit der Absicherung der Pflegestufe 0, die vor allem die 
           etwa 1,5 Mio. Demenzerkrankten in Deutschland betrifft, 
           kann nun auch ein Pflege-Tagegeld für häusliche und 
           vollstationäre Pflege, oder die günstigere Variante nur 
           für vollstationäre Pflege vereinbart werden.
   -       Mit Beginn einer Pflegebedürftigkeit, sei sie krankheits- 
           oder unfallbedingt, werden oftmals umfangreichere 
           Veränderungen im Wohnumfeld oder auch im Auto 
           erforderlich. Dafür steht nun eine einmalige Leistung bis 
           zu 10.000 Euro zur Verfügung.
   - 
           Mit einer "kleinen Anwartschaft" kann bei einer 
           wirtschaftlichen Notlage die Beitragszahlung und natürlich
           der Versicherungsschutz bis zu einem Jahr reduziert 
           werden. Dies hat den Vorteil, dass der Kunde den Vertrag 
           nicht kündigen muss und bei einem späteren Neuvertrag 
           aufgrund des fortgeschrittenen Alters und eines eventuell 
           verschlechterten Gesundheitszustandes einen höheren 
           Beitrag zahlen muss. 
 
Der MÜNCHENER VEREIN erwartet sich von der Optimierung seiner DEUTSCHEN PRIVAT PFLEGE eine weitere Intensivierung des Neugeschäfts, da auch der Gesetzgeber mit seinem "Pflege-Bahr" einen deutlichen Impuls für die private Pflegezusatzversicherung gesetzt hat. 

Unter www.muenchener-verein.de/deutsche-privat-pflege/ zeigt ein Video, auf was es bei der Absicherung des Pflegefallrisikos ankommt.

Informationen zur MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe Der Ursprung der Versicherungsgruppe wurzelt in der genossenschaftlichen Idee, eine wirtschaftliche Selbsthilfeeinrichtung für das Handwerk und Gewerbe zu schaffen. Den Anfang machte die Gründung der Krankenversicherung als Versicherungsanstalt des Bayerischen Gewerbebundes 1922. Heute ist der Generationen-Versicherer mit Sitz in München nach wie vor ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und ein leistungsstarker Allbranchenversicherer mit den Sparten Krankenversicherung, Lebensversicherung und Allgemeine Versicherung. Er bietet insbesondere seinen strategischen Zielgruppen Handwerk/Mittelstand, Öffentlicher Dienst und Generation 50Plus individuelle Absicherungs- und Vorsorgekonzepte. 

Weitere Informationen zum MÜNCHENER VEREIN unter www.muenchener-verein.de oder 01802/22 34 44.

Donnerstag, 30. August 2012

Für mehr Solidarität zwischen Jung und Alt: Generationsbrücke startet deutschlandweit BMW Stiftung Herbert Quandt


Bild Auftaktveranstaltung zur Generationsbrücke Deutschland in der BMW Stiftung Herbert Quandt, Berlin - Autorin Sabine Stamer, Tagesthemen-Moderator Tom Buhrow, Familienministerin Kristina Schröder, Gründer der Generationsbrücke Horst Krumbach (von links) 

Berlin (ots) - Innerhalb von drei Jahren ist aus der Initiative eines Aachener Pflegeheims, Kinder systematisch mit alten, teils demenzkranken Menschen zusammenzubringen, die Generationsbrücke Deutschland geworden. Jetzt startet die erste Kooperation in Berlin. Aus diesem Anlass stellte ihr Gründer Horst Krumbach am 29. August 2012 die Generationsbrücke Deutschland rund 80 Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in der BMW Stiftung Herbert Quandt vor. Prominente Unterstützung erhielt er von Tagesthemen-Moderator Tom Buhrow und der Autorin Sabine Stamer, von Familienministerin Kristina Schröder und US-Botschafter Philip D. Murphy sowie von BMW-Stiftungsvorstand Jürgen Chrobog. 


Ab sofort gibt es die Generationsbrücke auch in der Bundeshauptstadt. Das Seniorenzentrum Arche in Berlin-Zehlendorf bekommt zukünftig regelmäßig Besuch von Schülern der benachbarten John F. Kennedy Schule. "Mit dieser Partnerschaft bekommt unsere Arbeit eine ganz neue Qualität, da die Besuche der Kinder bei ihren Bewohner-Partnern im Pflegeheim erstmals fest im Stundenplan verankert werden", freut sich Horst Krumbach.

Bei der Auftaktfeier wies Bundesfamilienministerin Kristina Schröder darauf hin, dass die zunehmende räumliche Mobilität Begegnungen zwischen Großeeltern und Enkeln häufig erschwere. Umso notwendiger seien Projekte wie die Generationsbrücke, die den Austausch zwischen den Generationen und das Voneinanderlernen beförderten. "Wir haben hier einen riesigen Schatz in der Gesellschaft und wir stehen erst am Anfang, diesen Schatz zu heben. Die Idee der Generationsbrücke dazu ist ein tolles Beispiel."

Bislang war die Generationsbrücke Deutschland vor allem in Nordrhein-Westfalen aktiv, wo der gelernte Bankkaufmann und Pflegeheimleiter Horst Krumbach die Generationsbrücke Aachen vor drei Jahren ins Leben rief. 

Inspiriert dazu wurde er bei einem Aufenthalt im amerikanischen Denver/ Colorado: Die Initiative "Bessie's Hope" wirkt seit 18 Jahren durch intergenerative Begegnungen der Vereinsamung amerikanischer Pflegeheimbewohner entgegen. Anderthalb Jahre lang entwickelte Horst Krumbach auf dieser Basis ein für deutsche Verhältnisse passendes Konzept und machte sich mit seinem Team an die Umsetzung.

Zunächst kamen nur die Kinder des benachbarten Kindergartens in das Altenheim Marienheim zu Besuch. Doch schnell sprach sich in anderen Aachener Einrichtungen herum, wie viel Freude diese Besuche Alt und Jung bereiteten. So dauerte es nicht lange, bis ein zweites und ein drittes Pflegeheim anklopften. 

Den Impuls, überregionale Partnerschaften aufzubauen, brachte die BMW Stiftung Herbert Quandt. Sie war auf den engagierten 48-Jährigen aufmerksam geworden und half ihm, aus der Aachener Generationsbrücke die Generationsbrücke Deutschland zu machen. Dieser Aufgabe widmet Horst Krumbach sich seit Anfang des Jahres mit ganzer Kraft: Seinen Job als Pflegeheimleiter hat er aufgegeben, um als Sozialunternehmer das Konzept der Generationsbrücke in die Breite zu tragen. Bis 2014 soll die Generationsbrücke in jedem Bundesland aktiv sein. Das kann gelingen, glaubt Horst Krumbach, wenn er es schafft, die großen Träger von Pflegeeinrichtungen für seine Sache zu gewinnen. 

Kontakt Generationsbrücke Deutschland
 
Horst Krumbach, Gründer und Geschäftsführer
Tel.: 0241- 41 36 10-11
E-Mail: hkrumbach@generationsbruecke-deutschland.de
Internet: www.generationsbruecke-deutschland.de

Kontakt BMW Stiftung Herbert Quandt
Barbara Müller, Leiterin Kommunikation und Medien
Tel.: 030 - 33 96 35 38
E-Mail: barbara.mueller@bmw-stiftung.de 
Internet: www.bmw-stiftung.de 



Freitag, 24. August 2012

Pflegereform: Wie werden Wohngruppen gefördert?


Durch die Pflegereform werden Pflegebedürftigen, die in alternativen Pflege-Wohngruppen leben, ab dem 1. Januar 2013 besser gefördert. Hier lesen Sie, welche Verbesserungen auf Pflegebedürftige, die in Gemeinschaftswohnungen leben, zukommen. 

Donnerstag, 23. August 2012

Pflegeheimbetreiber Vivantes Forum für Senioren stellt sich auf Berliner Seniorenwoche vor



Berlin, 21.08.2012 – Unter dem Motto „Solidarität zwischen den Generationen“ findet ab kommendem Samstag die 38. Berliner Seniorenwoche statt. Bei der großen Eröffnungsveranstaltung am 25. August 2012 stellen Pflegeheimbetreiber, Seniorenverbände oder Sozialverbände ihre Angebote von 10 bis 17 Uhr auf dem Breitscheidplatz vor. 

Berlins größter Anbieter von stationären Pflegeplätzen, Vivantes – Forum für Senioren, ist mit einem eigenen Stand vor Ort und informiert über seine Einrichtungen.

Auf der Seniorenwoche zeigt Vivantes auf humorvolle Art Wege auf, wie Senioren im Alter beweglich bleiben. Dafür kommt man eigens mit dem Vivantes-Mobil angereist, das mit einer Videospielkonsole ausgestattet ist. Zusätzlich organisiert das Forum für Senioren Besuchertage im Rahmenprogramm der Seniorenwoche.

„Wir wollen unser großes Angebot an Pflegeleistungen einem großen Publikum auch einmal außerhalb unserer Einrichtungen präsentieren. Beim bunten Programm der Berliner Seniorenwoche haben wir das perfekte Umfeld dafür“, begründet Dieter Wopen, Geschäftsführer der Vivantes - Forum für Senioren GmbH, das Engagement seines Unternehmens bei dem traditionsreichen Event. 

Insbesondere der Kontakt zu Angehörigen, die vor die wichtige Frage gestellt sind, wie Sie mit den Pflegebedürftigen umgehen sollen, sei besonders wichtig. „In Zeiten knapper Kassen dürfen die Berliner nicht mehr mit der Frage allein gelassen werden, was mit der älteren Generation passiert“, erklärt Wopen.

Dabei verweist er auch auf das Motto der Reihe: Unter „Solidarität zwischen den Generationen“
verstehe man im Forum für Senioren die gegenseitige Hilfe und Unterstützung innerhalb des Familien- und Freundeskreises. Als Grundvoraussetzung dafür wird jedoch ein großes Maß an Wissen über die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten Pflege angesehen. 

„Wir erleben oft ein ängstliches Verhalten im Bezug auf das Thema medizinische Pflege, das aus einer gewissen Unwissenheit herrührt. Mit gezielten Infoveranstaltungen versuchen wir aufzuklären“, so Wopen. Zur Generationsgerechtigkeit gehört für ihn aber auch die Ausbildung und Entwicklung von Personal. Dazu ruft er alle, die an einem Job im Pflegebereich interessiert sind auf, sich am Stand des Forums für Senioren über die Möglichkeiten zu informieren: „Unser expandierendes Unternehmen bietet spannende Herausforderungen im gesamten pflegerischen Bereich.“

Bei der Veranstaltung selbst präsentiert man sich mit dem Vivantes-Mobil spaßig und sportlich: 

Am Stand wird die Videospielkonsole Nintendo Wii dabei sein, die sonst eher aus Jugendzimmern bekannt ist. Da man die spannenden Spiele mit seinem Körper steuert, wird die Wii seit einiger Zeit in der Therapie von älteren Menschen eingesetzt: Die Konsole regt spielerisch zur Bewegung an. Ebenso wird ein Physiotherapeut auf der Bühne mit seinem Programm „Fitness zum Mitmachen“ Anregungen zu Erhalt und Verbesserung der Beweglichkeit im Alter geben. Und damit man bei all der sportlichen Betätigung auch noch gut aussieht, bieten Stylisten und Friseure kostenlose Typberatungen und moderne Styles an. 

Darüber hinaus lädt das Forum für Senioren im Rahmenprogramm der Berliner Seniorenwoche
alle Interessierten ein, sich in den Häusern vor Ort ein eigenes Bild zu machen. So findet am gleichen Tag noch ein Tag der Offenen Tür im Haus Louise Schroeder statt. 

Das Hauptstadtpflege Haus in Mariendorf (Westphalweg 1) öffnet in der Zeit von 14 bis 18 Uhr seine Pforten. Neben vielen Informationen und Hausführungen erwartet den Besucher ein musikalisches Rahmenprogramm, ein Imbiss sowie Sektempfang. Interessierte haben die Möglichkeit, die Kooperationspartner kennenzulernen und sich von Experten persönlich rund um das Thema Pflege beraten zu lassen. 

Mit einem interessanten Programm wartet auch das Haus Sommerstraße in Reinickendorf (Sommerstraße 25 c) am 7. September zwischen 15 und 18 Uhr auf. „Wir freuen uns über jeden Interessierten. In jedem Fall besteht immer die Möglichkeit, in unseren Einrichtungen zur Probe zu wohnen“, sagt der Geschäftsführer Wopen. 

 Weitere Informationen unter: www.vivantes.de/forum-fuer-senioren/





Akzeptanz der Pflegezusatz-Vorsorge wird wahrscheinlicher - VersicherungsJournal Deutschland

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demenz-talk24.de – Ihre Fragen werden garantiert beantwortet

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Pflege-Bahr verpufft bei Deutschen - Finanznachrichten auf Cash.Online

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Donnerstag, 9. August 2012

AXA Pflegewelt um Online-Forum erweitert - Interaktive Plattform fördert Erfahrungsaustausch


Zum Thema Pflege besteht noch immer großer Informations- und Aufklärungsbedarf in der Bevölkerung. AXA bietet Interessierten und Betroffenen unter www.axa-pflegewelt.de ein Onlineportal, das über alle Themen rund um die Pflege informiert - von der Vorsorge und gesundheitlicher Prävention bis zur praktischen Alltagsbegleitung und Absicherung im Pflegefall. Um den Nutzern darüber hinaus eine Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch zu geben, hat AXA die Pflegewelt um ein interaktives Forum erweitert. Hier können Pflegebedürftige und Pflegende in verschiedenen Rubriken über Fragen und Probleme aus dem Pflegealltag diskutieren oder sich praktische Tipps und Ratschläge von Experten holen.

Wie lässt sich eine Wohnung mit einfachen Mitteln pflegegerechter gestalten? Und welche Kriterien helfen dabei zu entscheiden, ob ein hilfsbedürftiger Mensch auch zu Hause gepflegt werden kann? Zu solchen und ähnlichen Fragen finden pflegende Angehörige, Fachpersonal, Pflegebedürftige und alle Interessierten ab sofort Antworten im Pflegeforum. Dabei können Sie nicht nur auf die persönlichen Erfahrungen vieler weiterer Nutzer zurückgreifen, sondern sich auch auf AXA als kompetenten Gesprächspartner verlassen: "Wir werden in unserem Pflegeforum nicht nur konkrete Nutzerfragen beantworten sondern auch selbst Diskussionen mit eigenen Beiträgen anregen", erklärt Hajo Schmitz, Leiter Geschäfts- und Produktpolitik der AXA Krankenversicherung, die Moderatorenrolle des Versicherers. Auch kritische Anmerkungen seien durchaus erwünscht, so Hajo Schmitz, "denn dadurch kommen fruchtbare Diskussionen rund um die Themen Pflege und Pflegeversicherung zustande, die uns helfen, die Betroffen noch besser zu verstehen und zu unterstützen."

Rubriken decken Pflegethemen aus der Praxis ab

In den Rubriken "Häusliche Pflege und Praxis", "Entlastung für Pflegende - Tipps und Tricks" sowie "Recht und Finanzen" können registrierte Nutzer eigene Fragen stellen und auf die Beiträge anderer Besucher antworten. Unter "Ausgepowert - Wenn alles zu viel wird%u2026" finden sich darüber hinaus eine Art Kummerkasten sowie hilfreiche Tipps für Pflegende, die ihre Kräfte aufladen wollen: "Wir möchten praxisnahe Hilfestellungen für alltagsrelevante Situationen anbieten, in denen sich Betroffene und ihre Angehörigen wirklich wiederfinden können", erläutert Hajo Schmitz. Dem gleichen Gedanken folgt auch die kontinuierlich erweiterte Auswahl an PflegeTIPP-Filmen im Forum, die sich in kurzen Beiträgen beispielsweise Themen wie "Sturzprävention" oder "Hygiene" widmen.

Treffpunkt für pflegende Angehörige :: Wir pflegen Zuhause - Hilfe zur Selbsthilfe -

Treffpunkt für pflegende Angehörige :: Wir pflegen Zuhause - Hilfe zur Selbsthilfe -

Pflegewelt von AXA

Pflegewelt von AXA

Mittwoch, 8. August 2012

So funktioniert die staatlich geförderte Pflegevorsorge

So funktioniert die staatlich geförderte Pflegevorsorge

Vorsorge für den Pflegefall wird gefördert


Ein Pfleger kämmt einer Seniorin die Haare Pflege ist kostspielig Foto: Gerhard Hagen / VISUM

Immer mehr Menschen benötigen Pflege im Alter. Laut Berechnungen wird allein die Zahl der Demenzkranken bis 2030 auf 1,7 Millionen steigen. Daher wird ab 2013 die private Pflegevorsorge gefördert.

Irgendwann einmal arm und alt im Pflegeheim zu sitzen, diese Vorstellung schieben die meisten Menschen weit von sich. Dabei sind die finanziellen Risiken erheblich. Den Betroffenen oder ihren Angehörigen können Kosten von monatlich mehr als 1.000 Euro entstehen – ganz gleich ob die Pflege zu Hause erfolgt oder im Heim.

Beispiel:
 
Die durchschnittlichen Pflegeheimkosten in Baden–Württemberg betragen in Pflegestufe III 3.485 Euro. Die gesetzliche Pflegeversicherung würde 1.550 Euro zahlen. Die weiteren Kosten von 1.935 Euro müssen Betroffene selbst zahlen. In Brandenburg betragen die durchschnittlichen Heimkosten in Pflegestufe III 2.728 Euro. Hier betragen die eigenen Kosten 1.178 Euro.

Wer weder dem Sozialamt noch seiner Familie auf der Tasche liegen will und auch kein ausreichendes Vermögen besitzt, sollte mit Hilfe einer privaten Pflegeversicherung vorsorgen.

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz sieht vor, dass künftig die private Pflegevorsorge staatlich gefördert wird. Der Bundestag hat das Gesetz am 29. Juni 2012 beschlossen. 

Unabhängig vom persönlichen Einkommen erhalten gesetzlich Pflegeversicherte ab 1. Januar 2013 eine Zulage von 60 Euro jährlich (fünf Euro monatlich), wenn sie eine freiwillige private Pflege-Zusatzversicherung abschließen. Der Mindestbeitrag soll 120 Euro im Jahr betragen.

Wer kann die Versicherung abschließen?

Die Zusatzversicherung können alle in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versicherten Erwachsenen abschließen. Die Versicherungen dürfen keine Ausschlusskriterien oder Risikozuschläge festlegen. Nur minderjährige oder bereits pflegebedürftige Personen können diese Versicherung nicht abschließen.

Worauf muss ich beim Vertragsabschluss achten ?

Gefördert werden Pflegeversicherungen, die drei Bedingungen erfüllen:

Erstens: Sie bieten im Pflegefall eine Geldleistung, die dem sogenannten Pflege-Tagegeld entspricht. Pflegetagegeld ist ein bestimmter Betrag, der pro Pflegetag ausgezahlt wird. Der Versicherte erhält also Geld - und damit mehr Entscheidungsfreiheit, beispielsweise, ob er eine Heimpflege oder Pflege zu Hause wünscht. Das ist wichtig, denn kaum jemand kann heute schon sagen, wie er einmal gepflegt werden möchte.

Zweitens:
Der Beitrag beträgt monatlich mindestens 10 Euro.

Drittens:
Die Versicherung muss später mindestens 600 Euro pro Monat auszahlen, wenn der Versicherte die Pflegestufe III erreicht.

Versicherungsunternehmen haben eine Annahmepflicht. Sie dürfen Antragsteller nicht mit Hinweis auf ihr Alter oder bestehende mögliche gesundheitliche Risiken ablehnen. Leistungsausschlüsse oder eventuelle Risikozuschläge dürfen ebenfalls nicht vereinbart werden.

Wie erhalte ich die 60 Euro Zulage?

Die Zulage wird auf Antrag gewährt. Der Antrag muss beim Versicherer der privaten Pflege-Zusatzversicherung eingereicht werden.

Wann erhalte ich Leistungen aus der Versicherung?

Tritt der Pflegefall ein und sind fünf Jahre Wartezeit nach Abschluss des Vertrages vergangen, können Leistungen ausgezahlt werden. Die Pflegestufe ist auch für die Zusatzversicherung verbindlich. Kostennachweise sind nicht erforderlich.

Was ist, wenn ich keine Beiträge mehr zahlen kann?

Bei Versicherten, die Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen, darf der Vertrag drei Jahre ruhen oder innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder des Endes der Ruhezeit gekündigt werden.

Was ist mit bereits bestehenden Pflege-Zusatzversicherungen?

Diese können gefördert werden, wenn sie bestimmte Vorgaben erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass die Verträge keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge enthalten. Wartezeiten dürfen höchstens fünf Jahre betragen.

Wann kann ich eine geförderte Pflege-Zusatzversicherung abschließen?

Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Wann die ersten Tarife auf den Markt kommen, ist noch ungewiss. Aufgrund der Voraussetzungen für die Förderfähigkeit und den Mindestmonatsbeitrag von zehn Euro müssen viele Versicherer möglicherweise neu kalkulieren. Es ist damit zu rechnen, dass erste Policen Ende 2012 angeboten werden.

Außerdem hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass bis Ende 2012 alle Versicherungen auf geschlechtsunabhängige Tarife umgestellt werden sollen. Spätestens ab 1. Januar 2013 gelten damit sogenannte "Unisex-Tarife" für Versicherungen.

Freitag, 27. Juli 2012

Gothaer Familienhaftpflicht nach Franke & Bornberg Spitzenreiter beim Preis-Leistungs-Verhältnis



Köln, 27. Juli 2012 – Die Agentur für Versicherungsanalysen Franke & Bornberg hat die „Privathaftpflicht Top Familie mit Option PlusDeckung“ der Gothaer mit der höchsten, in dieser Untersuchung vergebenen Gesamtnote von 1,6 für das hervorragende Preis-/Leistungsverhältnis ausgezeichnet. Im Leistungsbereich konnte sogar die Note 1,0 erreicht werden. „Das ist ein außerordentlich erfreuliches Ergebnis“, freut sich Patrick Prüss, Leiter Produktmanagement Haftpflicht Unfall bei der Gothaer. „Besonders wenn man bedenkt, dass Franke und Bornberg immerhin 114 Familien-Tarife von 44 Versicherungsgesellschaften auf den Prüfstand gestellt haben“.  

Die Agentur ermittelte die Jahresbruttoprämien für eine Deckungssumme von zehn Millionen Euro ohne grundsätzliche „versteckte“ Selbstbeteiligungen und sonstige Rabatte. Bewertet wurde sowohl der Leistungsumfang, als auch die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie. Die Leistungsnote floss mit einem Gewicht von 70 Prozent, die Note für den Preis mit 30 Prozent in die Gesamtnote ein.
 
Als besonders positiv bewerte Franke & Bornberg die Möglichkeit, Schäden durch deliktunfähige Kinder mitzuversichern. Dann kommt die Versicherung auch für den Schaden auf, wenn ein fünfjähriges Kind beispielsweise das Auto des Nachbarn zerkratzt. Auch der Einschluss einer Forderungsausfalldeckung brachte Pluspunkte. Bei dieser Deckung springt die eigene Haftpflicht ein, wenn einem selber durch eine zahlungsunfähige Person ein Schaden zugefügt wird.

Über die Gothaer:  

Der Gothaer Konzern ist mit vier Mrd. Euro Beitragseinnahmen und rund 3,5 Mio. versicherten Mitgliedern eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.

Die Gothaer im Internet
 

www.gothaer.de

Donnerstag, 26. Juli 2012

Welche Verbesserungen bringt die Pflegereform für pflegende Angehörige


Der Deutsche Bundestag hat am 29. Juni 2012 das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) beschlossen. Dadurch kann die Pflegereform 2013 am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Welche Verbesserungen bringt die Pflegereform 2013 pflegenden Angehörigen?

Mittwoch, 25. Juli 2012

Anspruch auf Pflegegeld bei Pflege im EU-Ausland

Anspruch auf Pflegegeld bei Pflege im EU-Ausland

MÜNCHENER VEREIN bietet Förderrechner zum neuen „Pflege-Bahr“


München, 23. Juli 2012Die Eckpunkte der neuen staatlich geförderten Pflegeversicherung, nach dem Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr auch Pflege-Bahr genannt, sind entschieden: Einführung zum 1.1.2013, keine Gesundheitsprüfung, kein Höchstaufnahmealter und ein einkommensunabhängiger Förderbetrag von maximal 60 EUR pro Jahr. Damit setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen in Richtung kapitalgedeckter Absicherung durch ein privates Pflegetagegeld.

Der MÜNCHENER VEREIN bietet ab sofort auf seinem Blog www.bahrgeld.de als einer der ersten Versicherer Vertriebspartnern und Kunden einen Förderrechner. Mit nur drei Eingaben kann jeder anonym seine persönliche Förderquote ermitteln. Diese errechnet sich aus dem Verhältnis von Jahresbeitrag für die staatlich geförderte private Pflegeversicherung und dem Förderbetrag von 60 Euro jährlich.

In weiten Bevölkerungskreisen wird der Bedarf für eine private Pflegevorsorge als Thema der älteren Generation gesehen. Dabei können ebenso jüngere Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfällen zum Pflegefall werden. 

Für eben diese Zielgruppe ist die errechnete Förderquote besonders attraktiv, da der Beitrag für ein Pflegetagegeld umso günstiger ist, je frühzeitiger sich ein Kunde dafür entscheidet. Unabhängig vom individuellen Alter ist eine zusätzliche private Pflegeabsicherung unverzichtbar, denn der gesetzliche Schutz leistet in Pflegestufe 3 ca. 1.550 Euro monatlich. Damit wird nicht einmal die Hälfte der durchschnittlichen Pflegeheimkosten in Deutschland abgedeckt.

Mit seinem Blog bahrgeld.de unterstützt der Generationen-Versicherer aus München die Initiative der Bundesregierung und trägt dazu bei, die Bevölkerung für dieses wichtige sozial- und gesellschaftspolitische Thema zu sensibilisieren. Was die Bevölkerung vom Pflege-Bahr erwartet, untersucht der MÜNCHENER VEREIN im Rahmen einer aktuellen Befragung ebenfalls auf bahrgeld.de. Hier finden Interessierte auch einen Querschnitt der derzeitigen Statements von Meinungsbildnern aus Medien und aus der Politik.

Informationen zur MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe

Der Ursprung der MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe wurzelt in der genossenschaftlichen Idee, eine wirtschaftliche Selbsthilfeeinrichtung für das Handwerk und Gewerbe zu schaffen. Den Anfang machte die Gründung der MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung a.G. als Versicherungsanstalt des Bayerischen Gewerbebundes 1922. Heute ist der Generationen-Versicherer mit Sitz in München nach wie vor ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und ein leistungsstarker Allbranchenversicherer mit den Sparten Krankenversicherung, Lebensversicherung und Allgemeine Versicherung. Er bietet insbesondere seinen strategischen Zielgruppen Handwerk/Mittelstand, öffentlicher Dienst und Generation 50Plus individuelle Absicherungs- und Vorsorgekonzepte.

Informationen zum MÜNCHENER VEREIN unter www.muenchener-verein.de oder 01802/22 34 44.

Freitag, 29. Juni 2012

Bundestag beschließt das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz



Der Deutsche Bundestag hat heute (29. Juni 2012) das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz in 2./3. Lesung beschlossen. 

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Zum ersten Mal erhalten Menschen mit Demenz, die bisher kaum oder gar nicht berücksichtigt wurden, Leistungen der Pflegeversicherung. Angehörige und Pflegebedürftige haben in Zukunft mehr Wahlfreiheiten, um die Pflege an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. So können sie Zeitkontingente mit ambulanten Diensten vereinbaren. Außerdem stärken wir neue Wohnformen, damit die Menschen so lange wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld bleiben können und nicht ins Heim gehen müssen. Mehr Transparenz und Service der Pflegekassen sind weitere Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Mit dem Aufbau einer staatlich geförderten privaten Pflegevorsorge wird die Absicherung für den Pflegefall gestärkt.“

Maßnahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes im Überblick

Die pflegerische Versorgung wird weiterentwickelt. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden bedarfsgerechter auf die besonderen Bedürfnisse demenziell erkrankter Menschen ausgerichtet. 

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz hat zudem das Ziel, dass pflegebedürftige Menschen mehr Chancen für ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben bekommen und soweit wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. 

Die Finanzierung der Pflegeversicherung wird zukunftssicher und generationengerecht weiterentwickelt. 

Das bedeutet im Einzelnen:

• Die ambulante Versorgung Demenzkranker wird deutlich verbessert. Im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff bieten ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielt Betreuungsleistungen an. Auch Pflegebedürftige, die nicht an Demenz erkrankt sind, können auf sie ausgerichtete Betreuungs-leistungen als Sachleistungen in Anspruch nehmen.

• Zugleich wird es ab 2013 in der ambulanten Versorgung auch höhere Leistungen für Demenzkranke geben.

In der Stufe 0 erhalten Demenzkranke neben den heute schon beziehbaren 100 bzw. 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen 1 und 2 wird der bisherige Betrag aufgestockt.

Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro.

Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro höheres Pflegegeld von 305 Euro oder um 215 Euro höhere Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro.

Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro höheres Pflegegeld von 525 Euro oder um 150 Euro höhere Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro.

• Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können neben den heutigen verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch bestimmte Zeitvolumen für die Pflege wählen. Sie können dann zusammen mit den Pflegediensten entscheiden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden sollen. 

• In einem Modellvorhaben wird geprüft, ob neben den heutigen Pflegediens-ten auch Betreuungsdienste vorgehalten werden können, die ihr Leistungs-angebot auf Demenzkranke spezialisieren.

• Künftig wird es möglich sein auch in teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages- und Nachtpflege zusätzliche Betreuungskräfte einzusetzen, die vollständig von der Pflegeversicherung finanziert werden. 

• Wichtig ist die Stabilisierung und Stärkung der Situation der pflegenden Angehörigen, die mit ihrem Einsatz für eine gute Betreuung der Pflegebedürftigen sorgen und manchmal mit der Situation überfordert sind. 
In der Krankenversicherung wird deshalb ausdrücklich betont, dass bei anstehenden Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen die besonderen Belange pflegender Angehöriger berücksichtigt werden. 
Sie erhalten zudem leichter die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. Künftig wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, wenn Sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ihren Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen. 
Zudem können auch Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartige Einrichtungen stärker als bisher in die Versorgung pflegender Angehöriger mit Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen einbezogen werden, soweit sie dazu geeignet sind.

• Eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung erfordert eine Mindestpflegeaufwendung von 14 Stunden pro Woche. Zum Ausgleich von Härtefällen muss dieser Pflegeaufwand zukünftig nicht allein für einen Pflegebedürftigen getätigt werden, sondern kann auch durch die Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen erreicht werden.

• Für Selbsthilfegruppen in der Pflegeversicherung werden 10 Cent pro Versicherten und Jahr, also insgesamt 8 Millionen Euro jährlich, von der Pflegeversicherung, bereitgestellt. Klargestellt wird zudem, dass auch für ehrenamtliche Unterstützung als ergänzendes Engagement bei allgemeinen Pflegeleistungen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen Aufwandentschädigungen gezahlt werden können.

• Um es Pflegebedürftigen zu ermöglichen, so leben zu können, wie sie das möchten, werden Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Betreuung zusätzlich gefördert. Unter bestimmten Umständen gibt es für solche Wohngruppen je Pflegebedürftigen 200 Euro zusätzlich, um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können. Darüber hinaus ist ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohn-gruppen vorgesehen mit einer Förderung von 2.500 Euro pro Person (maximal 10.000 Euro je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung. Insgesamt steht für die Förderung eine Summe von 30 Millionen Euro zur Verfügung.

• Bereits heute gilt: Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 2.557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Bisher wurde eine Maßnahme nur einmal gefördert, auch wenn sie mehreren Pflegebedürftigen zugute kam. Künftig kann der Zuschuss bis zu viermal 2.557 Euro, also bis zu 10.228 Euro, betragen, wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen. Dies kommt vor allem ambulant betreuten Wohngruppen für Pflegebedürftige zu Gute.

• Die Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gegenüber Pflegekassen und Medizinischem Dienst werden gestärkt. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird verpflichtet, für die Medizinischen Dienste verbindliche Servicegrundsätze zu erlassen. Dieser „Verhaltenscodex“ soll sicherstellen, dass ein angemessener und respektvoller Umgang mit den Pflegebedürftigen Standard ist. Antragsteller sind zudem darauf hinzuweisen, dass sie einen Anspruch darauf haben, das MDK-Gutachten zugesandt zu bekommen. Sie erhalten zudem automatisch eine Auskunft, ob die Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist. So soll dem so wichtigen Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ Ausdruck verliehen werden.

• Zur Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung müssen die Pflegekassen Antragstellern zukünftig einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen unter Nennung eines Ansprechpartners anbieten. Die Beratung soll auf Wunsch des Versicherten in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Versicherte lebt, erfolgen. Können Pflegekassen diese Leistung zeitgerecht nicht selber erbringen, dann müssen sie ihm einen Beratungsgutschein für die Inanspruchnahme der erforderlichen Beratung durch einen anderen qualifizierten Dienstleister zur Verfügung stellen. 

• Zeitnahe Entscheidungen sind für Pflegebedürftige und Antragsteller von großer Bedeutung. Wenn innerhalb von vier Wochen keine Begutachtung erfolgt, wird die Pflegekasse deshalb verpflichtet, dem Versicherten mindestens drei Gutachter zur Auswahl zu benennen, damit es auch ohne den MDK voran gehen kann. Wenn die Pflegekassen Begutachtungsentscheidungen nicht fristgerecht treffen, dann haben sie künftig dem Antragsteller für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro als erste Versorgungsleistung zur Verfügung zu stellen.

• Um die medizinische Versorgung in den Pflegeheimen zu verbessern, wird dafür gesorgt, dass mehr Vereinbarungen zwischen Heimen und Ärzten bzw. Zahnärzten geschlossen werden, die auch die Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal regeln. Bessere finanzielle Anreizmöglichkeiten sollen dafür sorgen, dass verstärkt Haus- bzw. Heimbesuche durch den Arzt bzw. Zahnarzt erfolgen. Die Pflegeheime haben darüber zu informieren, wie die ärztliche bzw. zahnärztliche Versorgung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln bei ihnen organisiert ist.

• Im Sinne einer besseren Beratung werden die Pflegekassen verpflichtet die Versicherten und ihre Angehörigen über die Leistungen der Pflegekassen sowie über die Leistungen und Hilfen anderer Träger, in für sie verständlicher Weise zu unterrichten.

Die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1 % Beitragssatzpunkte zum 1. Januar 2013 ermöglicht eine Finanzierung der Leistungsverbesserungen.

Die Förderung der privaten Pflege-Vorsorge unterstützt die Menschen dabei, für den Fall der Pflegebedürftigkeit eigenverantwortlich vorzusorgen. Die staatliche Zulage von 60 Euro im Jahr soll auch Menschen mit geringerem Einkommen den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung ermöglichen. Die Versicherungs-unternehmen dürfen keinen Antragsteller aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken ablehnen; Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt, damit möglichst viele Menschen die staatliche Förderung in Anspruch nehmen können.

Daneben enthält das Gesetz wichtige Verbesserungen in anderen Bereichen. So werden die Vorschriften zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft von der Reichsversicherungsordnung (RVO) ins Fünfte Buch Sozialgesetzbuch überführt. Damit wird im Sinne einer rechtlichen Anpassung eine langjährige Forderung vor allem der Hebammenverbände umgesetzt. An einigen Stellen werden diese Regelungen im Sinne der Versicherten ergänzt. Beispielsweise können die Krankenkassen ihren Versicherten zukünftig auch im Bereich der Hebammenleistungen in ihren Satzungen ergänzende Leistungen anbieten. Auch wird der Anspruch des Säuglings auf Hebammenhilfe nun ausdrücklich im Gesetz geregelt. Darüber hinaus wird die Qualität der Leistungen und der Leistungserbringung in der gesamten Hebammenhilfe gestärkt.

Weitere Informationen unter:


Pflegereform beschlossen: Beiträge für Pflege steigen an - Deutschland - Politik - Handelsblatt

Pflegereform beschlossen: Beiträge für Pflege steigen an - Deutschland - Politik - Handelsblatt

Dienstag, 26. Juni 2012

SPD legt Konzept zur Pflegereform vor


SPD legt Konzept zur Pflegereform vor

Berlin: (hib/MPI) Die SPD-Fraktion geht mit eigenen Vorschlägen in die abschließende Beratung der schwarz-gelben Pflegereform. In einem Antrag (17/9977), der am Freitag, 29. Juni 2012, zusammen mit dem Regierungsgesetzentwurf (17/9369) auf der Tagesordnung des Bundestages steht, fordern die Abgeordneten eine Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, nach der sich „niemand schlechter, aber viele besser stellen“. 

Nach dem Willen der Sozialdemokraten soll der Anspruch pflegebedürftiger Menschen im Ersten Sozialgesetzbuch verankert werden. 

Weiterer Kernpunkt der Reform soll laut SPD-Antrag die Einführung einer Bürgerversicherung Pflege sein. Innerhalb dieser solle ein „gemeinsamer Ausgleichsmechanismus eingeführt werden, an dem alle privaten und gesetzlichen Pflegekassen teilnehmen“. 

Im Sinne des Vertrauensschutzes sollen bisher Privatversicherte eine Wahloption erhalten. Danach könnten diese unabhängig von Alter und Gesundheitszustand innerhalb eines Jahres entscheiden, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln oder in ihren bestehenden Verträgen verbleiben wollen.

Dem Antrag zufolge soll ferner die wohnortnahe und trägerunabhängige Pflegeberatung ausgebaut werden. 

Für die Verbesserung des Wohnumfeldes zur Ermöglichung oder Erleichterung einer häuslichen Pflege soll es laut SPD mehr Geld geben: 

Der Leistungsanspruch soll von derzeit 2.557 Euro auf bis zu 5.000 Euro steigen. Um pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen, will die Fraktion zudem den Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege von derzeit 1.510 auf 3.020 Euro für acht Wochen pro Jahr verdoppeln.

Darüberhinaus streben die Abgeordneten eine angemessene und faire Bezahlung von Pflegefachkräften an. „Arbeitgeber, die das tun, müssen vor unfairer Konkurrenz durch Billigpflege mit Dumpinglöhnen geschützt werden“, heißt es im Antrag. Die SPD will auch die Ausbildung reformieren. Notwendig sei „eine generalistische Erstausbildung von Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege mit einer daran anschließenden weiterführenden Spezialisierung“, schreibt die Fraktion. Weiter heißt es, in der Pflege müsse ein Berufsaufstieg ermöglicht werden.

Pflegereform führt zu 'Stoppuhrpflege' in der Häuslichkeit | Pressemitteilung bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste



Berlin (ots) - Seit Monaten warnt der bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Anbieter e. V.) vor den Konsequenzen durch das Pflege-NeuausrichtungsGesetz in der häuslichen Pflege. Jetzt befürchten auch die ersten Bundesländer steigende Sozialhilfeausgaben und zusätzliche Bürokratie. Das PNG will Flexibilisierung der Leistungen erreichen und beabsichtigt zwei nebeneinander bestehende Leistungs- und Preissysteme einzuführen - die Zeit- oder Leistungskomplexvergütung.
Für den Pflegebedürftigen wird das System undurchsichtiger. Ca. 1 Million Pflegeverträge in Deutschland müssen geändert sowie alle Vergütungs- und Leistungsvereinbarungen für die ca. 12.000 Pflegedienste neu verhandelt werden. Für die Umstellung allein entstünden laut Gesetzentwurf Bürokratiekosten von 3,6 Millionen Euro, die in keinem Verhältnis zu den gewünschten Effekten stehen. Darüber hinnaus werden die Kosten für die einzelnen Pflegebedürftigen steigen.
Im Rahmen der bisherigen Pauschalvergütung konnten die Pflegedienste die überwiegende Anzahl der Hilfebedürftigen gleichförmig, trotz Teilkaskoleistungen der Pflegeversicherung, versorgen. Die Leistungen waren für alle Pflegebedürftigen, unabhängig von deren Schweregrad und Versorgungsumfang, gleich. Zukünftig soll es eine minutengenaue Zeiterfassung geben. Damit werden die Leistungen durch die wegfallende Mischkalkulation für den Einzelnen, insbesondere für die umfänglich pflegebedürftigen Menschen, teurer. Es wird eine sozial unausgewogene Vergütungsregelung erzwungen, ohne dass die Pflegedienste dieses wollten.
"Die vorgesehene Gesetzesänderung zur Leistungsbemessung von Pflegediensten führt zwangsläufig zu deutlichen Preissteigerungen, die die Politik in Kauf nimmt", warnt Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa und fährt fort: "Gleichzeitig bleibt völlig offen, wie Qualitätsanforderungen und Personalplanung berücksichtigt werden sollen. Zudem sind es wieder die Pflegedienste die den Pflegebedürftigen eine verwirrende und ungewollte Regelung des Gesetzgebers erklären müssen. Am Ende müssen dann diese Regelungen mit den Kostenträgern verhandelt und leistungsgerechte Vergütung vereinbart werden. Hier ist der Streit vorprogrammiert." Grundsätzlich wäre eine Flexibilisierung, die den Pflegebedürftigen Vorteile bringt und den Pflegedienst entlastet, zu begrüßen.

Ambassador Murphy on the U.S. Presidential Elections

Deutscher Bundestag: PKV fordert Änderungen beim "Pflege-Bahr" – Massive Kritik von Gewerkschaften und Sozialverbänden


Berlin 25. Juni 2012  (hib/MPI) Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) dringt auf Änderungen bei der geplanten staatlichen Förderung einer Pflegezusatzvorsorge. Grundsätzlich begrüßte PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach den „Pflege-Bahr“ am Montag in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses allerdings als „Schritt in die richtige Richtung“. Dagegen lehnten Gewerkschaften, Sozialverbände und Verbraucherschützer die Pläne der Koalition zur Änderung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (17/9369) „zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG) strikt ab. Die Pflege-Reform steht am Freitag zur Abstimmung auf der Tagesordnung des Bundestages. Sie soll Anfang 2013 in Kraft treten. 
Leienbach forderte in der Anhörung die Einführung eines „Pflegepools“, um die finanziellen Risiken auszugleichen, die Versicherungsunternehmen mit dem Angebot geförderter Pflegezusatzversicherungen haben könnten. 

Hintergrund ist, dass nach dem Willen der Koalitionsfraktionen Versicherungsunternehmen beim „Pflege-Bahr“ keinen Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen dürfen (so genannter Kontrahierungszwang). 

Leienbach zeigte sich überzeugt davon, dass mit einem „Pflegepool“ für „Hochrisikofälle“ möglichst viele Unternehmen dazu bewegt werden könnten, Angebote zur geförderten Pflegezusatzvorsorge zu machen.

Zugleich nannte Leienbach den vorgesehenen jährlichen Förderbetrag in Höhe von 60 Euro als „Minimum dafür, dass die Versicherung überhaupt angeboten werden kann“. Er sei gerade ausreichend, um den geförderten Tarif auch für solche Personen attraktiv erscheinen zu lassen, die gesund und deshalb für den Abschluss aufgrund des Kontrahierungszwangs nicht angewiesen sind“, heißt es dazu in der PKV-Stellungnahme. 

Leienbach sagte, eine künftige Dynamisierung der Zulage sei „unbedingt notwendig“. Das Vorstandsmitglied der Deutschen Aktuarvereinigung, Heinz-Werner Richter, sagte in der Anhörung, die Rahmenbedingungen seien so ausgestaltet, dass die Versicherungswirtschaft „attraktive Produkte“ zur geförderten Pflegezusatzvorsorge werde anbieten können.

Der „Pflege-Bahr“ sieht vor, vom kommenden Jahr an Anreize für mehr Eigenvorsorge zu geben, da die soziale Pflegeversicherung lediglich einen Teilkaskoschutz bietet. 

Wer privat für den Pflegefall mit einer Pflegetagegeldversicherung vorsorgt, soll nach dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom Bund eine Zulage von fünf Euro pro Monat erhalten. 

Es müssen zehn Euro im Monat als Mindestbetrag eingesetzt werden. 

Zudem muss der Versicherungsvertrag vorsehen, dass im Pflegefall in der höchsten Pflegestufe III mindestens 600 Euro pro Monat ausgezahlt werden. 

Männer und Frauen sollen dieselben Versicherungsbedingungen erhalten (Unisex-Tarife).

Marco Frank vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bemängelte, mit dem „Pflege-Bahr“ werde das „Solidarsystem mit den Füßen getreten“. 

Insbesondere Geringverdiener würden mit einer Förderung von fünf Euro pro Monat „nicht in die Lage versetzt, sich eine private Pflegevorsorge zu leisten“. 

Der Vorstand des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Gernot Kiefer, bemängelte, das Vorhaben der Koalition nehme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Menschen „überhaupt keine Rücksicht“. 

Zudem sei zu erwarten, dass relativ wenige Menschen die neuen Versicherungspolicen attraktiv finden werden. 

Für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fügte Herbert Weisbrod-Frey hinzu, „nur wenige werden sich das leisten können“.

Der Bund der Versicherten (BdV) äußerte in der Anhörung die Befürchtung, „dass die durch das Zulagensystem entstehenden zusätzlichen Verwaltungskosten die Zulagen vollständig“ verbraucht würden. Auch der von der PKV angeregte „Pflegepool“ koste zusätzlich Geld, das in die Tarife eingerechnet werden müsse.

Nehmen Sie Ihren Anspruch auf Pflegeberatung wahr

Nehmen Sie Ihren Anspruch auf Pflegeberatung wahr

Freitag, 22. Juni 2012

Deutscher Bundestag: Öffentliche Anhörung zum "Pflege-Bahr"



Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss nimmt die geplante Förderung der privaten Pflege-Zusatzvorsorge in einer öffentlichen Anhörung unter die Lupe. Die 90-minütige Veranstaltung beginnt am Montag, 25. Juni 2012, um 11 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. 


Grundlage der Anhörung ist ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/9369) „zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG). Über die Pflegereform soll noch vor der Sommerpause im Bundestag abgestimmt werden. Sie soll Anfang Januar 2013 in Kraft treten.

Der „Pflege-Bahr“ sieht vor, Anreize für mehr Eigenvorsorge zu geben, da die soziale Pflegeversicherung lediglich einen Teilkaskoschutz bietet. Wer privat für den Pflegefall mit einer Pflegetagegeldversicherung vorsorgt, soll nach dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom Bund eine Zulage von fünf Euro pro Monat erhalten. 

Es müssen zehn Euro im Monat als Mindestbetrag eingesetzt werden. Zudem muss der Versicherungsvertrag vorsehen, dass im Pflegefall in der höchsten Pflegestufe III mindestens 600 Euro pro Monat ausgezahlt werden. 

Männer und Frauen sollen dieselben Versicherungsbedingungen erhalten (Unisex-Tarife). 

Die Versicherungsunternehmen sollen den Angaben zufolge keinen Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen, wohl aber eine am Alter ausgerichtete Staffelung der Prämien vornehmen dürfen. 

Der Bund stellt im kommenden Jahr für die Zulagenförderung 100 Millionen Euro zur Verfügung, was für rund 1,7 Millionen Verträge reicht.

Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter gesundheitsausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort anzumelden.

Donnerstag, 21. Juni 2012

Pflege: Private Krankenversicherer werden förderfähige Zusatzvorsorge anbieten

Pflege: Private Krankenversicherer werden förderfähige Zusatzvorsorge anbieten 

Anlässlich der Mitgliederversammlung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung erklärt dessen Vorsitzender, Reinhold Schulte: 

„Die Private Krankenversicherung ist zur tatkräftigen Mitwirkung bereit, um den Schutz der Bürger vor finanzieller Überforderung im Pflegefall zu verstärken. 

Die Unternehmen prüfen bereits, welche preislich attraktiven Produkte im Rahmen der geplanten Förderkriterien möglich sind. 

Der Beschluss der Regierungskoalition, die Bürger beim Aufbau einer zusätzlichen privaten Pflegevorsorge zu unterstützen, ist eine richtige Weichenstellung. Angesichts der demografischen Herausforderungen ist es höchste Zeit, jetzt den Schalter umzulegen und durch den Einstieg in mehr Kapitaldeckung die Pflege auch in der Zukunft zu sichern. 

Für die Wirksamkeit der neuen Pflegevorsorge kommt es nun entscheidend darauf an, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen stimmen. 

Die Förderung des Versicherungsschutzes ist mit sozialpolitischen Bedingungen verknüpft, wobei die vorgesehene Förderung in Höhe von 5 Euro pro Person und Monat sehr knapp bemessen ist. 

Andererseits ist auch die Notwendigkeit einer nachhaltigen Konsolidierung der Staatsfinanzen
anzuerkennen, so dass staatlichen Leistungsausgaben enge Grenzen gesetzt sind. 

Umso wichtiger sind nun praktikable Rahmenbedingungen, die einen verlässlichen Leistungsumfang der Pflegevorsorge sicherstellen, ohne unnötige und teure bürokratische Verfahren auszulösen. 

Nur dann wird die geplante Förderung einen wirksamen Anreiz zur besseren Absicherung des Pflegerisikos setzen können."

Mittwoch, 20. Juni 2012

WG statt Altersheim - AXA Umfrage zeigt, wie die Deutschen im Alter wohnen möchten




"Mitbewohner gesucht: Wir, Hans (81) und Marlene (77), suchen nette/n MitbewohnerIn zwischen 70 und 100 Jahren zum gemeinsamen Älterwerden." So oder ähnlich könnten Wohnungsanzeigen in der Zukunft aussehen. Denn eine aktuelle Umfrage von AXA zeigt, die Deutschen möchten vor allem eins: im Alter selbstständig sein. Doch im Fall einer Pflegebedürftigkeit ist das eigenständige Führen eines Haushaltes vielleicht nicht mehr möglich. Zeitgemäße Wohnkonzepte wie betreutes Wohnen oder Senioren-WGs gewinnen daher an Bedeutung. 

Größter Wunsch: Selbstständigkeit

Eine forsa-Befragung von über eintausend erwachsenen Deutschen im Auftrag von AXA zeigt: Wenn sie im Alter nicht mehr selbstständig zu Hause leben könnten, würden sich rund zwei Drittel aller Befragten für betreutes Wohnen mit bedarfsgerechtem Wohn- und Pflegeanbot (69 Prozent) oder den Verbleib in der eigenen Wohnung mit ambulantem Pflegedienst (67 Prozent) entscheiden. Für etwa jeden Zweiten (51 Prozent) kämen auch eine Wohngemeinschaft mit anderen Senioren oder Wohnen in einem Mehrgenerationenhaushalt (49 Prozent), zum Beispiel bei den Kindern, in Frage. Die wenigsten (17 Prozent) würden einen Platz in einem Altersheim wählen.

"Besonders betreutes Wohnen und ambulante Pflege sind beliebte Alternativen zum Altersheim, da Senioren hier ein kompetentes Pflegeangebot in Anspruch nehmen können, aber dennoch ihre Unabhängigkeit behalten", erklärt Hans-Josef Schmitz, Leiter Produktmanagement bei der AXA Krankenversicherung. Vor allem Letzteres ist für viele entscheidend: 92 Prozent der Befragten geben an, im Alter voraussichtlich auf eine selbstständige Lebensführung Wert zu legen. 

Doch obwohl bei vielen schon relativ genaue Vorstellungen vom Wohnwunsch bei Pflegebedürftigkeit im Alter bestehen, haben sich immerhin 40 Prozent noch gar nicht mit diesem Thema beschäftigt. "Das ist bedenklich", so Schmitz. "Denn auch für die Angehörigen ist es wichtig zu wissen, was passieren soll, wenn man nicht mehr allein leben kann. Und natürlich stellt sich dann die Frage, wie man die entsprechende Wohnform sowie die notwendige Pflege finanziert."

Pflegevorsorge für den Ernstfall

Welche der zahlreichen Wohnformen für pflegebedürftige Senioren die richtige ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. In jedem Fall sollte man aber rechtzeitig vorsorgen, um die entsprechenden Wohnwünsche auch finanziell zu sichern. Tritt ein Pflegefall ein, ist die Wohnsituation jedoch meist nur ein Teil der plötzlich zu fällenden Entscheidungen. Es gibt eine Menge zu beachten und zu organisieren, und oft benötigen die Betroffenen dabei mehr als nur finanzielle Unterstützung.

Befragungsdetails

Im Auftrag von AXA hat das Marktforschungsinstitut forsa zwischen dem 18. und 
23. Januar 2012 eine repräsentative Befragung unter 1.004 Personen ab 18 Jahren in Deutschland durchgeführt.