Hier finden Sie aktuelle News und Tipps rund um die Themen Pflege und Pflegeversicherung in Deutschland und Europa.
Freitag, 27. April 2012
Donnerstag, 26. April 2012
Mittwoch, 25. April 2012
Linksfraktion legt Reformvorschlag zur Pflege vor
Linksfraktion legt Reformvorschlag zur Pflege vor
Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke setzt sich kurzfristig für eine
deutliche Aufstockung der Pflegeleistungen ein. In einem Antrag (17/9393), der am Donnerstag, 26. April, erstmals im Bundestag
beraten werden soll, fordern die Linksparlamentarier als „Sofortmaßnahme“ den
„Realwertverlust der Pflegeleistungen vollständig auszugleichen und die
Sachleistungsbeträge für die ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege je
Kalendermonat um weiter 25 Prozent zu erhöhen“. Damit die Leistungen ihren Wert
erhalten, sollten sie zudem jährlich dynamisiert werden. Zudem verlangen die
Abgeordneten, eine sechswöchige bezahlte Pflegezeit für Erwerbstätige
einzuführen, die der Organisation der Pflege und der ersten pflegerischen
Versorgung von Angehörigen oder nahestehenden Personen dient. Für Personen, die
die Pflege dauerhaft übernehmen, will Die Linke Teilzeitvereinbarungen und
flexible Arbeitszeitregelungen ermöglichen. Für Pflegekräfte fordern die
Abgeordneten einen Mindestlohn von zehn Euro.
Die Fraktion spricht sich darüber hinaus für eine Neudefinition des
Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein. Dazu soll der Vorschlag des Pflegebeirats aus
dem Jahr 2009 zügig gesetzlich verankert und umgesetzt werden. Gleichzeitig
solle „ein neues, praxistaugliches Begutachtungsverfahren“ eingeführt werden.
Der neue Pflegebegriff und das neue Begutachtungsverfahren müssten körperliche,
kognitive und psychische Einschränkungen umfassen und „selbstbestimmte
Teilhabeermöglichung und Alltagskompetenz“ gewährleisten, heißt es im
Antrag.
Die Linke plädiert auch für die Einführung einer Bürgerversicherung in der Pflege. Die Versicherten sollten nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit in die Kasse einzahlen. Zugrundegelegt werden sollten Einkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Arbeit sowie alle sonstigen Einkommensarten wie Kapital-, Miet- und Pachterträge. Perspektivisch solle die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft werden. Der zur Entlastung der Arbeitgeber bei Einführung der Pflegeversicherung abgeschaffte Feiertag soll nach Vorstellung der Linksfraktion wieder eingeführt oder eine andere Maßnahme ergriffen werden, welche die Parität zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern „tatsächlich herstellt“.
Die Linke plädiert auch für die Einführung einer Bürgerversicherung in der Pflege. Die Versicherten sollten nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit in die Kasse einzahlen. Zugrundegelegt werden sollten Einkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Arbeit sowie alle sonstigen Einkommensarten wie Kapital-, Miet- und Pachterträge. Perspektivisch solle die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft werden. Der zur Entlastung der Arbeitgeber bei Einführung der Pflegeversicherung abgeschaffte Feiertag soll nach Vorstellung der Linksfraktion wieder eingeführt oder eine andere Maßnahme ergriffen werden, welche die Parität zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern „tatsächlich herstellt“.
Dienstag, 24. April 2012
Regierung will Pflege neu ausrichten
Berlin: (hib/MPI) Demenzkranke und ihre Angehörigen sollen nach dem Willen
der Bundesregierung vom kommenden Jahr an mehr und bessere Leistungen erhalten.
Die Regierung hat dazu einen Gesetzentwurf (17/9369)
„zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG) vorgelegt, der am Donnerstag,
26. April 2012, in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll.
Zum 1. Januar 2013 ist zudem eine Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent – bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent – geplant. Das soll in den Jahren 2013 bis 2015 Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt rund 3,54 Milliarden Euro einbringen.
Ferner soll die freiwillige private Pflege-Vorsorge steuerlich gefördert werden. Dies bedarf jedoch noch einer eigenen gesetzlichen Regelung.
Im einzelnen ist im PNG vorgesehen, dass Versicherte ohne Pflegestufe mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ (sogenannte Pflegestufe 0) erstmals Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von monatlich 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro erhalten.
Demenzkranke mit Pflegestufe I („erhebliche Pflegebedürftigkeit“) sollen ein um 70 Euro auf 305 Euro erhöhtes Pflegegeld oder um 215 Euro auf bis zu 665 Euro erhöhte Pflegesachleistungen bekommen.
Demenziell Erkrankte mit Pflegestufe II („schwere Pflegebedürftigkeit“) erhalten den Angaben zufolge ein um 85 Euro auf 525 Euro erhöhtes Pflegegeld oder um 150 Euro auf 1.250 Euro erhöhte Pflegesachleistungen.
Die bisher auf Antrag und nach erfolgter Prüfung gewährten zusätzlichen Betreuungsleistungen in Höhe von 100 beziehungsweise 200 Euro – etwa für die Inanspruchnahme einer Tagespflege – bleiben den Angaben zufolge bestehen.
Die Regierung schlägt vor, dass ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Betreuung auch gezielte Betreuungsleistungen für Demenzkranke anbieten. Zu dieser häuslichen Betreuung zählen laut Gesetzentwurf beispielsweise Hilfen zur Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur und eines Tag-/Nacht-Rhythmus, die Begleitung auf Spaziergänge, die Ermöglichung von Verwandtenbesuchen und die Begleitung zum Friedhof.
Der Entwurf schließt aus, dass durch die Neuregelung der Leistungsbetrag erhöht wird – das heißt, wer heute schon Grundpflege und hauswirtschaftliche Betreuung erhält, muss in diesen beiden Bereichen Abstriche machen, um auch häusliche Betreuung zu bekommen. Der Anspruch auf häusliche Betreuung soll nach dem Willen der Regierung im Übrigen nur dann bestehen, „wenn gewährleistet ist, dass die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt sind“.
Nach den Plänen der Regierung können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Leistungen der Pflegedienste künftig flexibler in Anspruch nehmen, indem statt verrichtungsbezogene Leistungskomplexe bestimmte Zeitvolumina für die Pflege gewählt werden. Mit den Pflegediensten zusammen können Pflegebedürftige und Angehörige dann entscheiden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden.
Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu erleichtern. Das Pflegegeld soll künftig zur Hälfte weitergezahlt werden, wenn eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird.
Die Pflegekassen sollen den Angaben zufolge verpflichtet werden, spätestens fünf Wochen nach Eingang über einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit zu entscheiden. Ansonsten müssen sie nach dem Willen der Bundesregierung je Tag der Verzögerung 10 Euro an den Antragsteller zahlen.
Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird laut Gesetzentwurf verpflichtet, bis zum 31. März 2013 Richtlinien zur stärkeren Dienstleistungsorientierung der Medizinischen Dienste bei der Begutachtung zu erlassen. Für alle Gutachter, die unter der Verantwortung der Medizinischen Dienste Begutachtungen zur Eingruppierung in Pflegestufen vornehmen, soll ein „Verhaltenskodex“ aufgestellt werden, „der sie zu einem respektvollen Verhalten gegenüber den Versicherten und Angehörigen verpflichtet“.
Künftig werden dem Gesetzentwurf zufolge Wohngemeinschaften (WG) für Pflegebedürftige als Versorgungsalternative zur Pflege zu Hause oder im Heim gefördert.
Pflegebedürftige, die in einer solchen ambulant betreuten WG leben, bekommen einen Zuschlag von pauschal 200 Euro monatlich. Damit soll laut Regierung dem höheren Organisationsaufwand Rechnung getragen werden. Voraussetzung für die Zahlung des Zuschlags ist den Angaben zufolge, dass in der WG mindestens eine Pflegekraft organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet.
Darüber hinaus ist ein befristetes Programm zur Gründung von Wohngruppen vorgesehen mit einer Förderung von 2.500 Euro pro Person, maximal 10.000 Euro pro Gruppe. Davon sollen laut PNG notwendige Umbauten in der Wohnung bezahlt werden. Insgesamt stehe ein Budget von 30 Millionen Euro bereit, das bis spätestens Ende 2015 auszuschöpfen ist. Die Regierung erwartet, dass damit 3.000 neue WG gefördert werden können.
Die Regierung schreibt, bereits heute seien rund 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. „In wenigen Jahrzehnten“ werde die Zahl der pflegebedürftigen Personen auf mehr als vier Millionen steigen. Um den daraus erwachsenden Herausforderungen gerecht zu werden, müsse unter anderem neu definiert werden, „wer als pflegebedürftig anzusehen ist“. Dieser neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sei „in mehreren Schritten umzusetzen“. Vor Einführung des neuen Begriffs würden „die noch zu klärenden umfassenden Umsetzungsfragen parallel zu diesem Gesetzgebungsverfahren“ von einem Expertenbeirat bearbeitet und damit die erforderlichen weiteren Schritte vorbreitet, heißt es im Entwurf.
Zum 1. Januar 2013 ist zudem eine Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent – bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent – geplant. Das soll in den Jahren 2013 bis 2015 Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt rund 3,54 Milliarden Euro einbringen.
Ferner soll die freiwillige private Pflege-Vorsorge steuerlich gefördert werden. Dies bedarf jedoch noch einer eigenen gesetzlichen Regelung.
Im einzelnen ist im PNG vorgesehen, dass Versicherte ohne Pflegestufe mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ (sogenannte Pflegestufe 0) erstmals Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von monatlich 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro erhalten.
Demenzkranke mit Pflegestufe I („erhebliche Pflegebedürftigkeit“) sollen ein um 70 Euro auf 305 Euro erhöhtes Pflegegeld oder um 215 Euro auf bis zu 665 Euro erhöhte Pflegesachleistungen bekommen.
Demenziell Erkrankte mit Pflegestufe II („schwere Pflegebedürftigkeit“) erhalten den Angaben zufolge ein um 85 Euro auf 525 Euro erhöhtes Pflegegeld oder um 150 Euro auf 1.250 Euro erhöhte Pflegesachleistungen.
Die bisher auf Antrag und nach erfolgter Prüfung gewährten zusätzlichen Betreuungsleistungen in Höhe von 100 beziehungsweise 200 Euro – etwa für die Inanspruchnahme einer Tagespflege – bleiben den Angaben zufolge bestehen.
Die Regierung schlägt vor, dass ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Betreuung auch gezielte Betreuungsleistungen für Demenzkranke anbieten. Zu dieser häuslichen Betreuung zählen laut Gesetzentwurf beispielsweise Hilfen zur Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur und eines Tag-/Nacht-Rhythmus, die Begleitung auf Spaziergänge, die Ermöglichung von Verwandtenbesuchen und die Begleitung zum Friedhof.
Der Entwurf schließt aus, dass durch die Neuregelung der Leistungsbetrag erhöht wird – das heißt, wer heute schon Grundpflege und hauswirtschaftliche Betreuung erhält, muss in diesen beiden Bereichen Abstriche machen, um auch häusliche Betreuung zu bekommen. Der Anspruch auf häusliche Betreuung soll nach dem Willen der Regierung im Übrigen nur dann bestehen, „wenn gewährleistet ist, dass die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt sind“.
Nach den Plänen der Regierung können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Leistungen der Pflegedienste künftig flexibler in Anspruch nehmen, indem statt verrichtungsbezogene Leistungskomplexe bestimmte Zeitvolumina für die Pflege gewählt werden. Mit den Pflegediensten zusammen können Pflegebedürftige und Angehörige dann entscheiden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden.
Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu erleichtern. Das Pflegegeld soll künftig zur Hälfte weitergezahlt werden, wenn eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird.
Die Pflegekassen sollen den Angaben zufolge verpflichtet werden, spätestens fünf Wochen nach Eingang über einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit zu entscheiden. Ansonsten müssen sie nach dem Willen der Bundesregierung je Tag der Verzögerung 10 Euro an den Antragsteller zahlen.
Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird laut Gesetzentwurf verpflichtet, bis zum 31. März 2013 Richtlinien zur stärkeren Dienstleistungsorientierung der Medizinischen Dienste bei der Begutachtung zu erlassen. Für alle Gutachter, die unter der Verantwortung der Medizinischen Dienste Begutachtungen zur Eingruppierung in Pflegestufen vornehmen, soll ein „Verhaltenskodex“ aufgestellt werden, „der sie zu einem respektvollen Verhalten gegenüber den Versicherten und Angehörigen verpflichtet“.
Künftig werden dem Gesetzentwurf zufolge Wohngemeinschaften (WG) für Pflegebedürftige als Versorgungsalternative zur Pflege zu Hause oder im Heim gefördert.
Pflegebedürftige, die in einer solchen ambulant betreuten WG leben, bekommen einen Zuschlag von pauschal 200 Euro monatlich. Damit soll laut Regierung dem höheren Organisationsaufwand Rechnung getragen werden. Voraussetzung für die Zahlung des Zuschlags ist den Angaben zufolge, dass in der WG mindestens eine Pflegekraft organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet.
Darüber hinaus ist ein befristetes Programm zur Gründung von Wohngruppen vorgesehen mit einer Förderung von 2.500 Euro pro Person, maximal 10.000 Euro pro Gruppe. Davon sollen laut PNG notwendige Umbauten in der Wohnung bezahlt werden. Insgesamt stehe ein Budget von 30 Millionen Euro bereit, das bis spätestens Ende 2015 auszuschöpfen ist. Die Regierung erwartet, dass damit 3.000 neue WG gefördert werden können.
Die Regierung schreibt, bereits heute seien rund 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. „In wenigen Jahrzehnten“ werde die Zahl der pflegebedürftigen Personen auf mehr als vier Millionen steigen. Um den daraus erwachsenden Herausforderungen gerecht zu werden, müsse unter anderem neu definiert werden, „wer als pflegebedürftig anzusehen ist“. Dieser neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sei „in mehreren Schritten umzusetzen“. Vor Einführung des neuen Begriffs würden „die noch zu klärenden umfassenden Umsetzungsfragen parallel zu diesem Gesetzgebungsverfahren“ von einem Expertenbeirat bearbeitet und damit die erforderlichen weiteren Schritte vorbreitet, heißt es im Entwurf.
Montag, 23. April 2012
Samstag, 21. April 2012
Freitag, 20. April 2012
Fortschreiten der Alzheimer-Erkrankung an einzelnen Neuronen zu sehen
Fortschreiten der
Alzheimer-Erkrankung an einzelnen Neuronen zu sehen
Bei Studien an einem
Mausmodell zur Alzheimer-Erkrankung entdeckten Neurowissenschaftler der Technischen Universität München (TUM) einen Zusammenhang zwischen einem Anstieg
von löslichem sowie von plaquebildendem Beta-Amyloid – einem an der Entstehung
der Erkrankung beteiligten Markerprotein – und einer Reihe von Fehlfunktionen in
unterschiedlichen Bereichen: auf der Ebene einzelner kortikaler Neuronen, bei
neuronalen Verschaltungen, in der Wahrnehmung und auch im Verhalten. Diese
Ergebnisse, die in der Zeitschrift Nature Communications veröffentlicht wurden,
zeigen, dass die unterschiedlichen Veränderungen gleichzeitig auftreten und
spezifisch für die einzelnen Phasen der Alzheimer-Erkrankung sind.
Neben den bekannten verheerenden
Auswirkungen auf Gedächtnis und Lernfähigkeit kann die Alzheimer-Erkrankung auch
zu Störungen im Geruchssinn und im Sehvermögen führen. Diese
Wahrnehmungsveränderungen treten typischerweise nur in fortgeschrittenen Stadien
der Erkrankung auf. In einer aktuellen Studie wird nun detailliert beleuchtet,
welche Prozesse im Verlauf der Krankheitsentstehung auftreten und welche
Bereiche im Kortex des Gehirns dabei für die Verarbeitung von visuellen
Informationen verantwortlich sind. Ein Team unter der Leitung von Prof. Arthur
Konnerth, einem Carl von Linde Senior Fellow des TUM Institute for Advanced
Study, konnte diese mit der Alzheimer-Erkrankung einhergehenden Veränderungen im
visuellen Kortex auf der Ebene einzelner Zellen beobachten.
Mit einer speziellen
Mikroskopiertechnik, der Zwei-Photonen-Fluoreszenzmikroskopie, konnten die
Forscher sowohl die spontane als auch eine durch äußere Reize induzierte
Signalaktivität einzelner Neuronen bei lebenden Mäusen messen. Die Versuchstiere
waren transgene Mäuse mit Mutationen, die bei Menschen für die Entstehung der
Alzheimer-Erkrankung verantwortlich sind, dazu eine Kontrollgruppe von nicht
veränderten Wildtyp-Mäusen. Mit Hilfe eines Sehtests, bei dem ein einfaches
Gittermuster aus einzelnen hellen und dunklen Balken vor den Augen der Mäuse
bewegt wird, konnten die Forscher zeigen, wie einzelne Nervenverschaltungen in
der Sehrinde je nach Orientierung und Richtung dieser Bewegungen aktiviert
werden.
Prof. Konnerth erklärt diesen
Mechanismus so: „Wie auch viele Alzheimer-Patienten haben diese erkrankten Mäuse
Schwierigkeiten, einzelne Objekte in ihrem Blickfeld voneinander zu
unterscheiden. Wir konnten einzelne Bewegungsneuronen in der Sehrinde
identifizieren, deren Funktionalität stark eingeschränkt ist. Unsere Ergebnisse
geben somit wichtige Einblicke in die möglichen Ursachen dieser Störung.“ Die
Forscher fanden zwei Subgruppen von Bewegungsneuronen, deren Aktivität in ganz
unterschiedlicher Art und Weise verändert war. Eine Subgruppe von Neuronen, die
wohl am frühesten von degenerativen Prozessen betroffen ist, zeigte in diesem
Sehtest keinerlei Aktivität, während die zweite Gruppe von Neuronen eine
pathologisch erhöhte Aktivität zeigte, wodurch die Bewegungsneuronen die Objekte
im Blickfeld der Mäuse nicht mehr korrekt wahrnehmen konnten. „Während etwa die
Hälfte der Neuronen in der Sehrinde auf die eine oder andere Art verändert war,
zeigte die andere Hälfte weiterhin eine normale Funktionalität“, erklärt
Christine Grienberger, Doktorandin in der Arbeitsgruppe Konnerth und Erstautorin
dieser Publikation. „Diese Beobachtungen könnten für die weitere Forschung im
Bereich der Alzheimer-Erkrankung eine große Rolle spielen, da sie die Frage
aufwerfen, ob wir uns für künftige Untersuchungen allein auf diese Population
von Neuronen mit einer Funktionsstörung konzentrieren sollten.“
Die In-vivo-Experimente auf der
Ebene einzelner Neuronen wurden mit Versuchstieren in drei verschiedenen
Altersgruppen durchgeführt, die den einzelnen Stadien dieser fortschreitenden
neurodegenerativen Erkrankung entsprechen. Die Ergebnisse wurden mit anderen
Beobachtungen verglichen, etwa den gemessenen Werten an löslichem Beta-Amyloid
und auch der Dichte von Amyloid-Plaques im Gehirn. Die Forscher zeigen hier zum
ersten Mal, dass auf neuronaler Ebene im Kortex ein fortschreitender Verlust an
Funktionalität beobachtet werden kann. Prof. Konnerth erläutert die Bedeutung
dieser Ergebnisse: „Eine wichtige Erkenntnis dieser Studie ist, dass die im
Zusammenhang mit der Alzheimer-Erkrankung beobachteten Veränderungen auf allen
Ebenen gleichzeitig in einer klaren zeitlichen Abfolge auftreten – im Verhalten
genauso wie in Form von neuronalen Funktionsstörungen oder sichtbar anhand der
Dichte an Amyloid-Plaques im erkrankten Gehirn. In Zukunft könnte der Nachweis
solcher Veränderungen in der Differentialdiagnostik helfen, um bei den
betroffenen Patienten eine für dieses Krankheitsstadium passende Therapie
einzusetzen und damit Nebenwirkungen der Behandlung zu verringern.“
Diese Forschungsarbeiten wurden
unterstützt durch die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder (TUM-IAS,
CIPISM), durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, IRTG 1373); ERAnet und
durch die Friedrich-Schiedel-Stiftung.
Originalveröffentlichung:
Staged decline of neuronal
function in vivo in an animal model of Alzheimer's disease
Christine Grienberger, Nathalie
L. Rochefort, Helmuth Adelsberger, Horst A. Henning, Daniel N. Hill, Julia
Reichwald, Matthias Staufenbiel und Arthur Konnerth
Nature Communications, 10. April
2012 DOI: 10.1038/ncomms1783
Donnerstag, 19. April 2012
Mittwoch, 18. April 2012
Private Krankenversicherung mit weiterhin wachsendem Marktanteil
Private Krankenversicherung mit weiterhin
wachsendem Marktanteil
Das Neugeschäft der Privaten Krankenversicherung
(PKV) hat auch im Jahre 2011 deutlich zugelegt. „Es gibt heute so viele
Privatversicherte wie nie zuvor – insgesamt rund 31 Millionen. Das zeigt: Alle
Spekulationen über angebliche Abwanderungen haben mit der Wirklichkeit nichts zu
tun“, erklärte der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung,
Reinhold Schulte, bei der Vorstellung der vorläufigen Branchenzahlen für das
Geschäftsjahr 2011 in Berlin.
Starke Zuwanderung in die Private
Krankenversicherung
Insgesamt waren in der PKV zum Jahresende 2011 8,98 Millionen Menschen vollversichert – das ist knapp 1 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Netto-Neuzugang in der Vollversicherung betrug 80.800 Personen, das entspricht in etwa dem Zuwachs im Vorjahr (2010: 84.700). Der Marktanteil der Privaten Krankenversicherung im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung wächst dabei ständig weiter: Inzwischen sind 11,3 Prozent der Deutschen privat krankenvollversichert – fünf Jahre zuvor waren es erst 10,7 Prozent.
Mehr als 22,5 Millionen Zusatzversicherungen
Solides Wachstum gab es auch bei der Zusatzversicherung: Dort wuchs der Bestand 2011 netto um 541.500 Verträge, sodass zum Jahresende insgesamt 22,51 Millionen Zusatzversicherungen bestanden. Das ist ein Plus von 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Pflegezusatzversicherungen immer beliebter
Einen starken Zuwachs verzeichnete wie schon in den Vorjahren die Pflegezusatzversicherung: Die Zahl der Verträge stieg um 10,8 Prozent auf 1,88 Millionen. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung besteht hier aber noch immer ein großer Nachholbedarf.
„Deshalb ist die von der Bundesregierung geplante steuerliche Förderung der freiwilligen privaten Vorsorge für den Pflegefall ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Private Krankenversicherung ist bereit, den Schutz der Bürger vor finanzieller Überforderung im Pflegefall weiter zu verstärken“, betonte der PKV-Vorsitzende Reinhold Schulte.
170 Milliarden Euro Vorsorge für Generationengerechtigkeit
Die Alterungsrückstellungen stiegen bis Ende 2011 in der Privaten Krankenversicherung auf 146 Milliarden Euro und in der Privaten Pflegeversicherung auf 24 Milliarden Euro – also insgesamt auf 170 Milliarden Euro. Das sind 7,6 Prozent mehr als im Jahr zuvor. „Damit zeigt sich erneut, dass unser nachhaltiges Prinzip der Kapitaldeckung auch in den Zeiten der Banken- und Eurokrise stabil funktioniert“, erklärte Schulte.
Ausgabenentwicklung stabil gehalten
|
Während
die Beitragseinnahmen in der Kranken- und Pflegeversicherung 2011 mit einem Plus
von 4,3 Prozent auf insgesamt 34,7 Milliarden Euro gestiegen sind, entwickelten
sich die ausgezahlten Versicherungsleistungen in der Krankenversicherung mit
einem Anstieg um 3,7 Prozent ebenso wie im Vorjahr und beliefen sich auf
insgesamt 22 Milliarden Euro.
Moderate Beitragsentwicklung
Entgegen anderslautenden Medienberichten haben mehrere unabhängige Branchen-Analysedienste aktuell einen Beitragsanstieg in der PKV von durchschnittlich nur rund 2 Prozent ermittelt. Im langfristigen Vergleich der Deutschen Aktuarvereinigung beträgt die jährliche Beitragssteigerung in der PKV im Schnitt knapp 3,3 Prozent und in der Gesetzlichen Krankenversicherung rund 3,1 Prozent. „Die steigenden Gesundheitskosten in einer älter werdenden Gesellschaft betreffen beide Versicherungssysteme gleichermaßen, wobei die PKV mit ihren kapitalgedeckten Alterungsrückstellungen weitaus besser auf diese demografische Herausforderung vorbereitet ist“, so der PKV-Vorsitzende Reinhold Schulte.
Schonend und spektakulär: Smoothfood hält Einzug in Vivantes-Pflegeeinrichtungen
Berlin, 18.04.2012 – Gesunde Ernährung stellt für Senioren eine zentrale Herausforderung dar: Im Alter lässt der Appetit häufig nach, auch sind Schluckbeschwerden weit verbreitet. Zur Erhöhung der Lebensqualität hat jetzt die Vivantes - Forum für Senioren GmbH ein bundesweit außergewöhnliches Projekt für die Versorgung älterer Menschen gestartet. Unter dem Titel Smoothfood stellte der Berliner Betreiber von Pflegeheimen heute das innovative Konzept zur vollwertigen Ernährung seiner Bewohner vor.
Engagiert hierfür wurde Herbert Thill. Der Starheimkoch und Buchautor demonstrierte bei einem Show-Kochen im Hauptstadtpflege Haus Wilmersdorf zusammen mit der Geschäftsleitung die seniorenfreundlichen Rezepte.
Anleihen nahm er sich dafür bei modernem Fingerfood und Aufsehen erregender Molekularküche. Nach Thills Anleitung setzt Vivantes ab sofort in den Hauptstadtpflegehäusern Wilmersdorf, Jungfernheide und John F. Kennedy auf eine zeitgemäße und spektakuläre Seniorenspeisung.
„Eine ausgewogene Ernährung ist gerade für ältere Menschen sehr wichtig. Mit unserem neuen Angebot bieten wir gesunde und wohlschmeckende Gerichte weit weg vom grauen Einheitsbrei anderer Seniorenheime“, sagt Dieter Wopen, Geschäftsführer der Vivantes - Forum für Senioren GmbH.
Ziel des neuen Konzepts sei die Erhöhung der Lebensqualität im Alter sowie die optimale Versorgung mit Nährstoffen. Smoothfood ist besonders auf die Erfordernisse von Patienten mit Schluckbeschwerden abgestimmt.
Die von Spitzenheimkoch Herbert Thill mitentwickelte Methode verfolgt das Ziel, hohe ernährungsphysiologische und kulinarische Qualität mit den Erfordernissen älterer Menschen zu verbinden. Dabei spielt das Aussehen eine entscheidende Rolle. Durch den Erhalt der natürlichen Form oder die spektakuläre Aufmachung der Speisen mit Hilfe von intensiven Farben wird den Senioren stets eine appetitanregende Speise angeboten.
Bei der Umsetzung des Konzepts wird auch auf die Molekularküche zurückgegriffen. Diese Form der Zubereitung setzt auf die Veränderung von natürlichen Produkten mit Hilfe von biochemischen Prozessen wie Hitze oder Kälte. Thill erklärt die Faszination dieser Avantgardeküche: „Mit naturwissenschaftlich inspirierten Gerichten wie Schäumen oder Gelees überraschen wir unsere Gäste, ohne auf eine vollwertige Nahrung zu verzichten. Das macht wieder Lust aufs Essen.“
Die Bandbreite der Küche reicht dabei von Fleisch, Fisch oder Gemüse bis hin zu Suppen oder Desserts. Für die Herstellung der Speisen hat man bei Vivantes sogar spezielles Equipment angeschafft. Im so genannten Pacojet können die Zutaten sowohl roh oder gegart, frisch oder tiefgefroren jeweils durch ein integriertes Hochgeschwindigkeitsmesser so schonend verarbeitet werden, wie es die speziell geschulten Köche für eine feine Mousse oder eine delikate Sauce haben wollen.
In den Häusern der Vivantes Hauptstadtpflege benötigen derzeit 10 bis 15 Prozent der Bewohner eine passierte Kost. Um alle Bewohner mit wohlschmeckenden Gerichten und allen Nährstoffen zu versorgen, werden täglich sechs Mahlzeiten in eigenen Frischeküchen zubereitet. Diese beliefern mehr als die Hälfte aller Häuser mit unverfälscht zubereiteten Gerichten.
Die Smoothfood-Rezepte stellen derweil für Geschäftsführer Wopen eine konsequente Weiterentwicklung des anspruchvollen Angebots dar: „Wenn unser neues Konzept von den Bewohnern angenommen wird, werden wir es sicherlich auch auf alle unsere Häuser ausweiten.“
Weitere Informationen unter: www.vivantes.de/forum-fuer-senioren
Über die Vivantes – Forum für Senioren GmbH:
Die Vivantes – Forum für Senioren GmbH ist ein Betreiber von vollstationären Pflegeeinrichtungen und Seniorenwohnhäusern in Berlin. Spezialisiert ist das Unternehmen auf den kontinuierlichen Ausbau bedarfsgerechter Betreuungsangebote mit einem hohen Leistungs- und Qualitätsniveau. Im Sinne einer ganzheitlichen Betreuung von Senioren bilden die Einrichtungen von der persönlichen Beratung der Kunden und Angehörigen über eine umfassende Altenfürsorge bis zur medizinischen Behandlung das gesamte Spektrum der pflegerischen und geriatrischen Dienstleistungen ab. Mit einem innovativen Qualitätskonzept und professionell ausgebildetem Pflegepersonal hat sich das Unternehmen in kommunaler Trägerschaft als Marktführer in der Hauptstadt etabliert. Dort betreibt das Unternehmen derzeit 13 Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 1.700 vollstationären Plätzen. Die Hauptstadtpflege Häuser und ihre 900 Mitarbeiter sind integriert in die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH. Die Gruppe ist der größte kommunale Krankenhausbetreiber Europas und hat 13.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Dienstag, 17. April 2012
Samstag, 14. April 2012
Donnerstag, 12. April 2012
Mittwoch, 11. April 2012
Freitag, 6. April 2012
Donnerstag, 5. April 2012
Dienstag, 3. April 2012
Kabinett beschließt Pflegeversicherung - Bundesgesundheitsministerium
Das Bundeskabinett hat am 28. März 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) beschlossen.
Die soziale Pflegeversicherung muss insbesondere mit Blick auf die Situation der an Demenz erkrankten Menschen neu ausgerichtet werden.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Mit diesem zentralen Projekt richten wir die Leistungen der Pflegeversicherung konsequent auch auf die Bedürfnisse der an Demenz erkrankten Menschen aus. Im Vordergrund der Pflegeversicherung stehen bis heute immer noch die körperlichen Einschränkungen und nicht die demenziellen Erkrankungen. Deshalb wollen wir im Blick auf die Schaffung eines neues Pflegebedürftigkeitsbegriffs insbesondere die ambulante Versorgung für diese Personengruppe ausbauen. Pflegedienste sollen künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch die Leistung "Betreuung" anbieten, die sich speziell an demenziell Erkrankte richtet. Zugleich werden die Leistungen für demenziell Erkrankte in der ambulanten Versorgung deutlich erhöht und die Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ausgeweitet. Ein ganz besonderes Anliegen ist mir zudem, durch eine Förderung von Wohngruppen, den Menschen eine zusätzliche Versorgungsalternative anzubieten.“
Ab dem 1. Januar 2013 erhalten Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) sind, monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten 305 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe II bekommen 525 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro.
Darüber hinaus wird es eine Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme und eine bessere Beratung bis hin zur Entlastung von Angehörigen geben. Mit einem Initiativprogramm werden Wohngruppen gefördert, mit denen gezielt Angebotsformen zwischen der Versorgung zu Hause und der Unterbringung im Heim ausgebaut werden. Zugleich erhält jeder Pflegebedürftige 200 Euro zusätzlich pro Monat in der Wohngruppe; daraus kann man eine Präsenzkraft zur Übernahme vielfältiger organisatorischer Aufgaben finanzieren.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll in mehreren Schritten umgesetzt werden. Davor werden noch bestehende Umsetzungsfragen parallel zum Gesetzgebungsverfahren von einem Expertenbeirat zügig bearbeitet und die weiteren Schritte vorbereitet.Heute sind 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Ein hoher Anteil der pflegebedürftigen Menschen ist zugleich an Demenz erkrankt. Die Gesamtzahl der an Demenz erkrankten Menschen wird derzeit auf mindestens 1,2 Millionen geschätzt. In wenigen Jahrzehnten wird die Zahl der pflegebedürftigen Personen auf über 4 Millionen Menschen steigen. Dieser Wandel stellt große Herausforderungen nicht nur an die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung, sondern auch an deren Finanzierung. Menschen, die für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich privat vorsorgen, werden daher künftig unterstützt. Die freiwillige private Pflege-Vorsorge wird ab dem 1. Januar 2013 steuerlich gefördert. Dies bedarf noch einer gesetzlichen Regelung.
Maßnahmen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Die pflegerische Versorgung wird weiterentwickelt. Ein Schwerpunkt ist dabei, die Leistung der Pflegeversicherung bedarfsgerechter auf die besonderen Bedürfnisse Demenzkranker auszurichten. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz hat zudem das Ziel, dass pflegebedürftige Menschen mehr Chancen für ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben bekommen und soweit wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Das bedeutet im Einzelnen:
- Die ambulante Versorgung Demenzkranker wird deutlich verbessert. Im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff bieten ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielt Betreuungsleistungen an. Dies sind Leistungen, die speziell auf die Bedürfnisse Demenzkranker zugeschnitten sind.
- Zugleich wird es ab 2013 in der ambulanten Versorgung auch höhere Leistungen für Demenzkranke geben.
In der sog. Stufe 0 erhalten Demenzkranke neben den heute schon beziehbaren 100 bzw. 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen 1 und 2 wird der bisherige Betrag aufgestockt.
Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro.
Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro höheres Pflegegeld von 305 Euro oder um 215 Euro höhere Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro.
Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro höheres Pflegegeld von 525 Euro oder um 150 Euro höhere Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro.
- Die notwendigen Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden zügig fortgesetzt. Hierfür ist ein Expertenbeirat unter Vorsitz von Herrn Wolfgang Zöller, MdB und Herrn K.-Dieter Voß eingerichtet, der die noch offenen Umsetzungsfragen schnellstmöglich klären wird.
- Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich künftig flexibler gemeinsam mit den Pflegediensten auf die Leistungen verständigen, die sie wirklich benötigen. Sie können neben den heutigen, verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch bestimmte Zeitvolumen für die Pflege wählen. Sie können dann zusammen mit den Pflegediensten entscheiden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden sollen. Auch dies trägt insbesondere den besonderen Bedürfnissen Demenzkranker Rechnung.
- Im Modellvorhaben wird überprüft, ob neben den heutigen Pflegediensten auch Betreuungsdienste vorgehalten werden können, die ihr Leistungsangebot auf Demenzkranke spezialisieren.
- Wichtig ist die Stabilisierung und Stärkung der Situation der pflegenden Angehörigen, die mit ihrem Einsatz für eine gute Betreuung der Pflegebedürftigen sorgen und manchmal mit der Situation überfordert sind. In der Krankenversicherung sollen deshalb bei anstehenden Rehabilitationsmaßnahmen ihre besonderen Belange entsprechend berücksichtig werden. Sie erhalten zudem leichter die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. Künftig wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, wenn Sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ihren Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen.
Eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung erfordert eine Mindestpflegeaufwendung von 14 Stunden pro Woche. Zum Ausgleich von Härtefällen muss dieser Pflegeaufwand zukünftig nicht allein für einen Pflegebedürftigen getätigt werden, sondern kann auch durch die Pflege von zwei Pflegebedürftigen erreicht werden.
- Über eine stärkere Förderung von Selbsthilfegruppen soll gerade auch die Situation der pflegenden Angehörigen verbessert werden. Für Selbsthilfegruppen in der Pflegeversicherung werden 10 Cent pro Versicherten und Jahr bereitgestellt. Es bleibt bei der Kofinanzierung durch Länder/Kommunen.
- Um es Pflegebedürftigen zu ermöglichen, so leben zu können, wie sie das möchten, werden Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Betreuung zusätzlich gefördert. Unter bestimmten Umständen gibt es für solche Wohngruppen je Bewohner 200 Euro zusätzlich, um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können. Darüber hinaus ist ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen vorgesehen mit einer Förderung von 2.500 Euro pro Person (maximal 10.000 Euro je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung.
Insgesamt steht für die Förderung eine Summe von 30 Millionen Euro zur Verfügung. Unterstellt man je Wohngemeinschaft durchschnittlich vier Pflegebedürftige, so könnten mit den Mitteln etwa 12 000 Anspruchsberechtigte oder 3 000 neu entstehende Wohngemeinschaften in den ersten Jahren gefördert werden.
Zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung und Förderung neuer Wohnformen werden zusätzlich 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dabei sind insbesondere solche Konzepte einzubeziehen, die es alternativ zu stationären Einrichtungen ermöglichen, außerhalb der vollstationären Betreuung bewohnerorientiert individuelle Versorgung anzubieten.
Bereits heute gilt: Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Höhe der Zuschüsse ist unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines angemessenen Eigenanteils in Abhängigkeit von dem Einkommen des Pflegebedürftigen zu bemessen. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 2.557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.
- Die Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gegenüber Pflegekassen und Medizinischem Dienst werden gestärkt. Der Medizinische Dienst wird verpflichtet, Servicegrundsätze zu erlassen. Dieser "Verhaltenscodex" soll sicherstellen, dass ein angemessener und respektvoller Umgang mit den Pflegebedürftigen Standard ist. Antragsteller sind zudem darauf hinzuweisen, dass sie einen Anspruch darauf haben, das MDK-Gutachten zugesandt zu bekommen. Sie erhalten zudem automatisch eine Rehabilitationsempfehlung. So soll dem so wichtigen Grundsatz "Rehabilitation vor Pflege" Ausdruck verliehen werden.
- Zur Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung müssen die Pflegekassen Antragstellern zukünftig einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen unter Nennung eines Ansprechpartners anbieten. Die Beratung soll auf Wunsch des Versicherten in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Versicherte lebt, erfolgen. Können Pflegekassen diese Leistung zeitgerecht nicht selbst erbringen, dann müssen sie ihm einen Beratungsgutschein für die Inanspruchnahme der erforderlichen Beratung durch einen anderen qualifizierten Dienstleister zur Verfügung stellen. Wichtig ist die frühzeitige Sicherstellung der Beratung, damit alle Chancen für die Organisation eines möglichst selbstbestimmten Lebens genutzt werden.
- Zeitnahe Entscheidungen sind für die Pflegebedürftigen bzw. die Antragsteller von großer Bedeutung. Wenn die Pflegekassen Leistungsentscheidungen nicht fristgerecht treffen, dann haben sie künftig dem Antragsteller ab dem ersten Tag der Überschreitung 10 Euro als erste Versorgungsleistung zur Verfügung zu stellen. Damit die Pflegekassen auch rechtzeitig entscheiden können, erhalten sie die Möglichkeit, andere Gutachter als den MDK einzusetzen. In diesem Fall hat der Versicherte die Wahl zwischen drei Gutachtern.
- Um die medizinische Versorgung in den Pflegeheimen zu verbessern, wird dafür gesorgt, dass mehr Vereinbarungen zwischen Heimen und Ärzten bzw. Zahnärzten geschlossen werde, die auch die Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal regeln. Finanzielle Anreize sollen dafür sorgen, dass verstärkt Haus- bzw. Heimbesuche durch den Arzt bzw. Zahnarzt erfolgen. Die Pflegeheime haben darüber zu informieren, wie die ärztliche bzw. zahnärztliche Versorgung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln bei Ihnen organisiert ist.
Die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1 % Beitragssatzpunkte ermöglicht eine Finanzierung der Leistungsverbesserungen.
Eine Förderung der privaten Pflege-Vorsorge soll die Menschen dabei unterstützen, für den Fall der Pflegebedürftigkeit eigenverantwortlich vorzusorgen.
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