Freitag, 4. Mai 2012

Bürgertelefon mit örtlichen Rufnummern - Bundesgesundheitsministerium



Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Erreichbarkeit seines Bürgertelefons zum 1. Mai 2012 auf neue örtliche Rufnummern umgestellt. Die Beraterinnen und Berater des Servicetelefons geben unter den unten aufgeführten Nummern Auskunft zu den Themen Kranken- und Pflegeversicherung und gesundheitliche Prävention.
Das Bürgertelefon zur Krankenversicherung gibt Auskunft über das Beitrags- und Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören Informationen zum Versicherungsschutz, zum Krankengeld oder zu ambulanten Kuren.

Telefon : 030 / 340 60 66 – 01

Beim Bürgertelefon zur Pflegeversicherung werden Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung beantwortet. Die Themenbereiche sind u.a. Kurzzeit- und Ver-hinderungspflege, Einstufungsverfahren und das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz.

Telefon : 030 / 340 60 66 - 02

Bei Fragen zur gesundheitlichen Prävention bietet das Bürgertelefon Informationen zu Präventionsmaßnahmen, die von den Krankenkassen bezahlt werden oder zum Thema Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.

Telefon : 030 / 340 60 66 – 03

Die Umstellung auf lokale Servicerufnummern erfolgt in mehreren Stufen, indem zunächst die bisherigen Nummern parallel beibehalten werden und der Anrufer einen Hinweis auf die neuen Nummern erhält.

Für gehörlose und hörgeschädigte Menschen gibt es spezielle Angebote mit eigenen Servicenummern.

Beratungsservice für Gehörlose / Telefax 030 / 340 60 66 – 07

Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon 030 / 340 60 66 – 08

Beratungsservice für Gehörlose / Schreibtelefon 030 / 340 60 66 - 09

Das Bürgertelefon des BMG erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

 

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