Hier finden Sie aktuelle News und Tipps rund um die Themen Pflege und Pflegeversicherung in Deutschland und Europa.
Mittwoch, 29. Februar 2012
Montag, 27. Februar 2012
Sonntag, 26. Februar 2012
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Samstag, 25. Februar 2012
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Gesundheitspolitische Weichenstellungen: Gesundheitsgipfel mit Bundesminister Daniel Bahr / Prävention und Rehabilitation sind eine gute Investition
Bad Füssing (ots) - Der Gesundheitsgipfel im niederbayerischen Bad Füssing mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sowie Spitzenvertretern der Krankenkassen und Verbände hatte sich das anspruchsvolle Thema: "Verlängerung der Lebensarbeitszeit: Herausforderungen und Optionen für die Gesundheitspolitik" gestellt. Unter Moderation von Professor Dr. Bert Rürup, ehemaliger Vorsitzender des Sachverständigenrates, diskutierten Klaus Holetschek, Präsident des bayerischen Heilbäder-Verbandes, Dr. Volker Leienbach, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Verbandes der Privaten Krankenversicherung sowie die Vorstandsvorsitzenden Dr. Helmut Platzer, AOK-Bayern und Professor Dr. Herbert Rebscher, DAK.
Bundesgesundheitsminister Bahr stellte in seiner Rede notwendige Weichenstellungen in den Mittelpunkt, um die hohe Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens trotz der Bevölkerungsalterung dauerhaft zu erhalten.
Gastgeber Dr. Johannes Zwick, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Klinikgruppe Johannesbad hatte in seiner Begrüßungsansprache Möglichkeiten von Prävention und Rehabilitation als langfristig wirkende Optionen der Gesundheitspolitik ins Spiel gebracht.
Professor Dr. Rürup stellte vor sein Eingangsstatement die Frage: "Wie kann Deutschland erfolgreich altern?" als die große Herausforderung der nächsten Jahrzehnte. Zielführende Optionen seien die Steigerung der sehr geringen Zahl der vollzeitbeschäftigten Frauen, die Senkung der hohen Schulabbrecherquoten oder die Erhöhung der Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer. In den kommenden Jahrzehnten werde daher auch die Rehabilitation einen wichtigen Betrag im Zusammenhang mit der notwendigen Verlängerung der Lebensarbeitszeit zur Bewältigung des demografisch bedingten Fachkräftemangels leisten müssen. Die wichtigen Gründe dafür, dass Reha-Maßnahmen Pflichtleistungen der Rentenversicherung wie auch der Krankenkassen sind, seien, so Prof. Dr. Rürup, zwar in erster Linie die damit verbundenen Gewinne an Lebensqualität.
Nicht vergessen werden dürfte aber der wirtschaftliche Nutzen durch wiederhergestellte Berufsfähigkeit. Kurortvertreter Holetschek forderte die Krankenkassenüberschüsse in Präventionsmaßnahmen zu investieren und wünschte sich mehr Präventionskooperationen zwischen Krankenkassen und Wirtschaft. Prävention sei auch eine in den Kurorten gebotene Chance, die demografische Entwicklung abzufedern.
Dr. Platzer, AOK, sah in der demografischen Entwicklung eine wichtige, aber bei weitem nicht die einzige Herausforderung für die aktuelle Gesundheitspolitik. Der Alterungsprozess betreffe nicht nur die Gesellschaft insgesamt, sondern speziell auch alternde Belegschaften. Deshalb komme der Gesundheitsförderung besondere Bedeutung zu.
Dr. Leienbach stellte die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesen, die gerade auch auf die Private Krankenversicherung zurückzuführen sei in den Mittelpunkt und er wies auf die steigenden Anforderungen an die Reha-Einrichtungen hin, um der Pflegebedürftigkeit präventiv begegnen zu können.
Prof. Dr. Rebscher sagte die demografische Entwicklung werde innovative Formen der Kooperation zwischen Kassen und Betrieben erzwingen, um den Bedarf unserer Gesellschaften des langen Lebens und damit des langen Arbeiten angemessen befriedigen zu können.
Freitag, 24. Februar 2012
Donnerstag, 23. Februar 2012
Zusätzliche Pflege-Vorsorge fördern statt Pflegeversicherte abkassieren
Zur aktuellen Diskussion über das Finanzierungskonzept einer SPD-Arbeitsgruppe zur Reform der Pflegeversicherung erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach:
„Der Vorschlag der SPD-Arbeitsgruppe zur Pflegeversicherung hätte absurde Folgen. Der geplante ‚Ausgleichsbetrag‘ von etwa 1 Milliarde Euro jährlich ist schon mit Blick auf die Höhe der Beitragseinnahmen in der Privaten Pflegeversicherung von insgesamt rund 2,1 Milliarden Euro vollkommen illusorisch. Dies würde die Beiträge der Versicherten um fast 48 Prozent explodieren lassen. Die Privatversicherten sorgen auf vorbildliche Weise mit Kapitalrückstellungen für die Zukunft vor, wofür sie schon bisher höhere Beiträge als die Gesetzlich Pflegeversicherten leisten. Anstatt sie dafür zu bestrafen, sollte die SPD besser auch den Gesetzlich Pflegeversicherten mehr Vorsorge ermöglichen. Die von der Bundesregierung geplante Förderung für Pflegezusatzversicherungen ist dazu der richtige Weg.
Heute beträgt der Durchschnittsbeitrag in der Privaten Pflegeversicherung 28,40 Euro im Monat. Nach dem SPD-Modell würde er auf 42 Euro steigen. Er läge damit weit über dem Durchschnitt in der Gesetzlichen Pflegeversicherung in Höhe von 24,80 Euro. Diese Mehrbelastung ist nicht zu rechtfertigen, zumal die Privatversicherten keineswegs alle Besserverdiener sind, wie die SPD oft behauptet. Nur rund 13 Prozent der Privatversicherten sind Arbeitnehmer mit Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.
Auf welchem Irrweg sich die SPD-Arbeitsgruppe befindet, zeigt sich auch daran, dass sie auf den Kapitalstock aus den Beitragsgeldern der Privat Pflegeversicherten zugreifen möchte. Dass eine solche Enteignung verfassungswidrig wäre, hat die SPD-Führung bereits erkannt. Daher hat sie ähnliche Ideen aus ihrem Konzept für eine so genannte Bürgerversicherung längst gestrichen.“
Mehr unter:
http://www.pkv.de/
Mittwoch, 22. Februar 2012
hier und heute unterwegs: Die Pflege-Detektive Unterwegs mit den Prüfern vom medizinischen Dienst - WDR Fernsehen
Jörg Kiederley und Stefan Plogmann kommen immer unangemeldet, stellen knallharte Frage und schauen in jede Ecke. Das ist ihr Job. Wenn die Experten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen Westfalen-Lippe ein Altenheim betreten, werden die Mitarbeiter häufig nervös. Denn Kiederley und Plogmann verteilen Noten - für gute oder schlechte Pflege.
Auch Sabine Hoffmann und Klaus Haasen sind früh morgens in Westfalen unterwegs. Sie prüfen die mobile Altenpflege. Während Klaus Haasen akribisch die Organisation der Pflege unter die Lupe nimmt, ist Sabine Hoffmann mit den Pflegern zu den Kunden unterwegs. Bei der 80-jährigen Hedwig Claves schaut sie sich Haut und Füße an, will aber auch wissen, ob die Pfleger pünktlich und höflich sind.
Seit 2009 vergibt der medizinische Dienst der Krankenkassen dafür Noten. Sie sollen widerspiegeln, wie viel für alte Menschen getan wird. Gleichzeitig können sie das Ansehen und damit auch die wirtschaftliche Zukunft eines Heimes oder eines Pflegedienstes entscheidend beeinflussen. Über Art und Weise der Kontrolle gibt es oft große Meinungsverschiedenheiten zwischen Pflegeleitung und Prüfern.
Die Reporter Kai-Hendrik Haß und Tanja Reinhard haben unangemeldete Kontrollen in Westfalen begleitet und dem „Pflege-TÜV“ auf die Finger geschaut. Dabei erleben sie vor allem, was Altwerden in Deutschland für die Menschen wirklich bedeutet.
Eine hier und heute-Reportage von Kai-Hendrik Haß und Tanja Reinhard
Den Link zur Sendung Die Pflege-Detektive finden Sie hier:
http://www.wdr.de/tv/huh/sendungsbeitraege/2012/02/25.jsp
Redaktion Carola Pfeiffer
Dienstag, 21. Februar 2012
Montag, 20. Februar 2012
Pflegereform 2013 und staatlich geförderte zusätzliche Pflegevorsorge Thema bei Sitzung des Koalitionsausschuss am 4. März 2012 in Berlin
Pflegereform 2013 und staatlich geförderte zusätzliche Pflegevorsorge Thema bei Sitzung des Koalitionsausschuss am 4. März 2012 in Berlin
Laut ZDF heute trifft sich der Koalitionsausschuss das nächste Mal am 4. März 2012 in Berlin. Dann wird es unter anderem auch um die Pflegereform 2013 und die Ausgestaltung der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Pflegevorsorge (Pflege-Riester, Pflege-Bahr gehen.
Ein Teil des Pflegeneuausrichtungsgesetz beinhaltet auch eine Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Um diesen neu zu formulieren, wurde ein Expertenbeirat gegründet, der sozusagen die Umsetzung oder Operationalisierung dieses neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs diskutiert und umgesetzt. Am Ende dieses Prozesses steht dann der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff.
Dieser Expertenbeirat wird das erste Mal am 1. März 2012 tagen, sich dann über die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Gedanken machen und dann hoffentlich zügig zu einem Ergebnis kommen.
Mit der Umsetzung der Pflegereform 2013 soll Demenzkranken aber auch in einem größeren Umfang mehr Hilfe zukommen. Mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz wird es in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Beitragserhöhung von 0,1 Prozentpunkten kommen, so dass Demenzkranke ab dem 1. Januar 2013 erste Verbesserungen erhalten werden.
Gleichzeitig wird in einem separaten Gesetz die Ausgestaltung der staatlichen geförderten zusätzlichen privaten Pflegevorsorge (Pflege-Riester, Pflege-Bahr), ähnlich der Riester-Rente, geregelt. An einem entsprechenden Referentenentwurf wird unter Federführung des Bundesfinanzministeriums gerade gearbeitet.
Freitag, 17. Februar 2012
Donnerstag, 16. Februar 2012
Mittwoch, 15. Februar 2012
Dienstag, 14. Februar 2012
Montag, 13. Februar 2012
IDEAL bringt neues Produkt superia PflegeSchutz auf den Markt
superia heißt die neue Produktmarke der IDEAL Lebensversicherung a.G. Im Gegensatz zu allen sonstigen Produkten des Seniorenspezialisten wendet sich diese Marke speziell an eine jüngere Zielgruppe. Für Eintrittsalter von 18 bis 50 Jahren wurde der superia PflegeSchutz entwickelt. Er bietet lebenslangen Versicherungsschutz und umfasst die gleichen Leistungen wie die vielfach ausgezeichnete IDEAL PflegeRente. Mit dieser ist die IDEAL seit Jahren Marktführer bei Pflegerenten in Deutschland. Ihr langjähriges Know-how im Bereich der Pflegevorsorge übertragen die Berliner nun auch auf ihre neue Marke.
Mit dem superia PflegeSchutz kann die Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit nach den individuellen Bedürfnissen gestaltet werden. Das Produkt bietet generell Schutz bei Pflegestufe III und zahlt im Leistungsfall 100 Prozent der vereinbarten Pflegerente. Zusätzlich kann die Absicherung der Pflegestufen I und II vereinbart werden. Auch Demenzerkrankungen sind mitversichert. Die Höhe der Pflegerenten in den Pflegestufen I und II sind frei wählbar. Im Leistungsfall sind im Gegensatz zu vielen Pflegetagegeldversicherungen keine Beiträge mehr zu zahlen.
Die Höhe der Pflegerente in der Pflegestufe III kann zwischen 250 und 4.000 Euro vereinbart werden. In den Pflegestufen I und II ist eine Absicherung in 1-Euro-Schritten möglich. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Sollte sich die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit ändern, kann der Kunde seinen Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung umstellen lassen.
Zu Vertragsbeginn und auch während der Laufzeit kann flexibel über die Art der Beitragszahlung entschieden werden. Der Abschluss der Versicherung ist als Kombination aus Einmalzahlung und laufendem Beitrag möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, anteilig Kapital aus dem Vertrag zu entnehmen. Diese Option kann in Anspruch genommen werden, sofern der Vertrag per Einmalbeitrag oder mit einem kombinierten Beitrag abgeschlossen wurde.
Der Bedarf für ein solches Produkt ist eindeutig. Ein schwerer Unfall oder eine plötzlich auftretende Erkrankung wie beispielsweise ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt oder eine Krebserkrankung können ohne jede Vorwarnung zu einer Pflegebedürftigkeit führen. Chronische Erkrankungen wie Rheuma oder Multiple Sklerose treten auch bei jüngeren Menschen auf. Die finanziellen Folgen sind immens. Zusätzlich zu dem Ausfall des Einkommens fallen erhebliche Kosten für die Pflege an. Das kann den Pflegebedürftigen finanziell schnell überfordern.
Mit dem superia PflegeSchutz kann die Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit nach den individuellen Bedürfnissen gestaltet werden. Das Produkt bietet generell Schutz bei Pflegestufe III und zahlt im Leistungsfall 100 Prozent der vereinbarten Pflegerente. Zusätzlich kann die Absicherung der Pflegestufen I und II vereinbart werden. Auch Demenzerkrankungen sind mitversichert. Die Höhe der Pflegerenten in den Pflegestufen I und II sind frei wählbar. Im Leistungsfall sind im Gegensatz zu vielen Pflegetagegeldversicherungen keine Beiträge mehr zu zahlen.
Die Höhe der Pflegerente in der Pflegestufe III kann zwischen 250 und 4.000 Euro vereinbart werden. In den Pflegestufen I und II ist eine Absicherung in 1-Euro-Schritten möglich. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Sollte sich die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit ändern, kann der Kunde seinen Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung umstellen lassen.
Zu Vertragsbeginn und auch während der Laufzeit kann flexibel über die Art der Beitragszahlung entschieden werden. Der Abschluss der Versicherung ist als Kombination aus Einmalzahlung und laufendem Beitrag möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, anteilig Kapital aus dem Vertrag zu entnehmen. Diese Option kann in Anspruch genommen werden, sofern der Vertrag per Einmalbeitrag oder mit einem kombinierten Beitrag abgeschlossen wurde.
Der Bedarf für ein solches Produkt ist eindeutig. Ein schwerer Unfall oder eine plötzlich auftretende Erkrankung wie beispielsweise ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt oder eine Krebserkrankung können ohne jede Vorwarnung zu einer Pflegebedürftigkeit führen. Chronische Erkrankungen wie Rheuma oder Multiple Sklerose treten auch bei jüngeren Menschen auf. Die finanziellen Folgen sind immens. Zusätzlich zu dem Ausfall des Einkommens fallen erhebliche Kosten für die Pflege an. Das kann den Pflegebedürftigen finanziell schnell überfordern.
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